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Sabine Kurtz
CDU
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Frage von Helmut E. •

Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

1.) Dürfen die (Vize-)Präsidenten des Landtags BW die Dienstwagen mit Fahrpersonal auch zu Wahlkreisveranstaltungs- und Wahlkampffahrten benutzen?
2.) Darf das Fahrpersonal nach Ende einer Wahlkreisveranstaltung auch zum Stühlewegräumen im dortigen Raum eingesetzt werden?
3.) Ist das Büropersonal in den Abgeordnetenbüros durch eine Gefährdungsbeurteilung und Schutzmassnahmen nach Paragraf 5 ArbSchG, wie Video-Überwachung oder Schutz- und Wachhund gegen (sexuelle) Übergriffe von dritten (vorgesetzten)Personen geschützt?

Gez.:
E.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

der Dienstwagen steht der Vizepräsidentin für alle mandatsbedingten Fahrten zur Verfügung.

Freiwillige Hilfe ist immer willkommen. Sie, lieber Herr Epple, haben bei einer meiner letzten Veranstaltungen ja auch beim Stühlerücken geholfen. Dafür nochmals herzlichen Dank.

Die Hausordnung des Landtags wurde erst kürzlich überarbeitet und um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergänzt. Eine Videoüberwachung in den Büros ist allerdings nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz

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