Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kurtz!
Laut Leonberger Kreiszeitung kam es in einer Schule in 71277 Rutesheim durch einen technischen Defekt zu einem Amok-Fehl-Alarm. Trotz Fehl-Alarm durchsuchte die Polizei die gesamte Schule und fand natürlich niemand.
Fragen: 1.) War dieser Polizei-Einsatz in diesem Umfang gerechtfertigt?
2.) Wer muss diesen Polizei-Einsatz demnach bezahlen?
Mit bestem Dank für ihre schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Fehlalarm wurde durch einen technischen Defekt ausgelöst. Solche Defekte lassen sich leider nie ganz ausschließen. Es war zweifelsfrei richtig und gerechtfertigt, dass die Polizei und die Rettungskräfte dem Alarm vorsorglich gefolgt sind und die Schule sorgfältig durchsucht haben.
Ich war Obfrau im Sonderausschuss zum Amoklauf in Winnenden, der im Jahr 2009 infolge der dortigen Ereignisse eingesetzt wurde. Es ist gut, dass alle Schulen jetzt Amok-Alarmpläne haben. Einen Einsatz von Polizei und Rettungskräften halte ich in jedem Fall für gerechtfertigt, auch bei einem Fehlalarm. Denn es kann bei einem Alarm nicht sofort zweifelsfrei bestimmt werden, ob es sich um einen technischen Defekt oder eine tatsächliche Gefahrensituation handelt.
Sofern es sich nicht um absichtlich ausgelöste Fehlalarme handelt, werden die Kosten des Personalaufwands aus öffentlichen Geldern getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz