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Sabine Kurtz
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Frage von Sabine H. •

Frage an Sabine Kurtz von Sabine H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Kurtz,

Der Bestand der Artenvielfalt ist bedroht, Blüten bestäubende Insekten und Bienen haben immer größere Probleme zu überleben. Zum einen durch unsere immer monotoner werdende Landschaft und Hausgärten, zum anderen durch den verstärkten Einsatz von Pestiziden. Sollte es nicht möglich sein, dass da das Land, die Bauhöfe der Kommunen und Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen und auf landeseigenen Liegenschaften, wie staatliche Schlösser und Gärten, Staatsdomänen und allen landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften im Landesbesitz, keine Pflanzenschutzmittel/Pestizide mehr einsetzen? Kann man nicht verstärkt Nützlinge stattdessen einsetzen? Warum dürfen Pflanzenschutzmittel noch immer in Baumärkten und Discountern (!) an Privatleute, wie z.B. Hobbygärtner, verkauft werden? Die Gefahr einer falschen Lagerung oder Anwendung ist zu groß, gesundheitsgefährdend und nicht kontrollierbar, zumal nur der Verkäufer einen Sachkundenachweis führen muss. Ist es nicht möglich, dass mindestens 10 % der staatlichen, landwirtschaftlichen Flächen Vorrangflächen werden: blühende Ackerstreifen, Altgrasstreifen, Hecken, Feldgehölze etc.? Als Rückzugsflächen, für den Erhalt der Artenvielfalt und als reichhaltiges Nahrungsangebot für Bestäuber und Nützlinge? Warum wird mit hohem Personal- und Maschinen-Aufwand alles sauber gemäht und abgeholzt? Wäre es nicht ein gutes Vorbild für Hobby- und Landschaftsgärtner, wenn in den Gemeinden viel mehr Blühflächen entstehen würden?

Ich hoffe, Sie können mir die Fragen beantworten und Sie verstehen sie als Anregung für die nächste, vor Ihnen liegende, Politikarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Holmgeirsson

Heckengäu – Imkerei
NABU Baden-Württemberg
Fachberaterin für Bienen und Pestizide

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Holmgeirsson,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Februar.

Ich stimme Ihnen zu, dass Pflanzenschutzmittel so sparsam und maßvoll wie möglich eingesetzt werden müssen. Gleichzeitig können wir aus meiner Sicht nicht völlig darauf verzichten, wenn wir sichere Lebensmittel erhalten wollen. Es gibt viele Schädlinge, die nur mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden können. Darunter sind z.B. auch Pilze, die ihrerseits wieder für den Menschen giftige Stoffe produzieren. Hier dient Pflanzenschutz also auch direkt dem Gesundheitsschutz. Ohne moderne Pflanzenschutzmittel wäre es nicht möglich, die 7 Mrd. Menschen zu ernähren, die heute auf der Erde leben.

Um die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu verringern, haben wir in Deutschland und Europa eines der der strengsten Zulassungssysteme der Welt für Pflanzenschutzmittel. Es verläuft in zwei Stufen: Zunächst wird von der Europäischen Union ein einzelner Wirkstoff geprüft und zugelassen. Dabei muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt keine unvertretbaren Schäden für die Umwelt und die Gesundheit verursacht. Nur wenn diese Prüfung zu positiven Ergebnissen kommt, spricht die Europäische Union die Zulassung für den Wirkstoff aus. Das Pflanzenschutzmittel selbst (das ja nicht nur aus Wirk- sondern auch aus Beistoffen besteht) muss anschließend noch einmal einen nationalen Zulassungsprozess durchlaufen, bei dem der Hersteller erneut die Unbedenklichkeit des Produktes nachweisen muss.

In Deutschland kann kein Pflanzenschutzmittel ohne die ausdrückliche Zustimmung des Umweltbundesamtes zugelassen werden. Behörden sind an der gesundheitlichen Risikovorsorge beteiligt. Dabei werden für jedes Mittel auch sogenannte „Rückstandshöchstgrenzen“ definiert. Das sind die ganz minimalen Mengen, die in verkauften Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen, weil sie nachweisbar keinen Schaden anrichten. Um das Risiko nach menschlichem Ermessen völlig auszuschließen, werden hohe Sicherheitsmargen eingehalten. Außerdem müssen die Landwirte sehr detaillierte Anwendungsbestimmungen einhalten, wieviel von einem Mittel, in welchem Zeitraum, mit welcher Ausbringungstechnik und mit wieviel Abstand zum Feldrand ausgebracht werden darf. Dies wird von den Bundesländern auch kontrolliert.

Entscheidend ist aus meiner Sicht zudem, dass Entscheidungen über die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach wissenschaftlichen Standards und Kriterien erfolgen. Für die CDU und mich ist zudem selbstverständlich, dass Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen sind, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Im „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz" wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. U.a. wird an noch umweltverträglicheren Mitteln und an Anbaumethoden, die weniger dieser Mittel erfordern, geforscht. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt es insgesamt, ein gleichermaßen hohes Schutzniveau für Mensch, Natur und Umwelt einzuhalten.

Es ist sicher wünschenswert, dass auch von den Bauhöfen der Städte und Gemeinden Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich eingesetzt werden. Einige Kommunen verzichten bereits komplett auf Pestizide. Zudem wird meinem Kenntnisstand nach vielerorts z.B. die Bepflanzung geändert und zunehmend auf Zierpflanzen verzichtet. Allerdings liegt die Entscheidung darüber jeweils bei den Städten und Gemeinden selbst.

Dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen Vorrangflächen werden sollen hielte ich für falsch, da der Landwirtschaft damit seitens der Politik zusätzliche Belastungen auferlegt würden. Mit dem Grünland-Umbruchverbot und dem Bewirtschaftungsverbot in Gewässerrandstreifen hat die grün-rote Landesregierung den Landwirten bereits Beschränkungen auferlegt, die vielfach als unzulässiger Eingriff in Eigentumsrechte gesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz

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