Frage an Sabine Kurtz von Philipp R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kurtz,
im Rahmen meiner Präsentationsprüfung für das Abitur in Baden-Württemberg, würde ich Sie bitten, zum Thema Solidaritätszuschlag ("Soli") Stellung zu nehmen. Ist der 1991 eingeführte Zuschlag im Jahre 2015 überhaupt noch gerechtfertigt? Hätten Sie ggf. Reformvorschläge, oder sind Sie gar der Meinung, der Steuerzahler werde durch den Soli nur ausgenutzt? Ihre Meinung interessiert mich insofern besonders, als Sie Abgeordnete im Landtag eines wirtschaftlich starken Bundeslandes sind, denn diese bekommen ja bekanntermaßen weniger Geld aus dem Soli ab, als schwächere Bundesländer. Glauben Sie, dass das Teilgebiet des Soli "Aufbau Ost" immer noch aktuell ist, oder benötigen heute Länder wie eben Baden-Württemberg mittlerweile genauso viel Geld aus dem Soli?
Vielen Dank schon im Voraus, ich freue mich schon auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Reger
Sehr geehrter Herr Reger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2015.
Der Solidaritätszuschlag war als Instrument für den Aufbau Ost nach der deutschen Wiedervereinigung gedacht. Ich bin der Ansicht, dass der Solidaritätszuschlag entfallen sollte, wenn der Aufbau Ost abgeschlossen ist. Der Solidaritätszuschlag ist kein geeignetes Finanzierungsmittel für den Länderfinanzausgleich und darf nicht auf Dauer ausgelegt werden. Die finanziellen Ausgleichssysteme zwischen dem Bund und den Ländern müssen ab dem Jahr 2019 ohnehin neu austariert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt