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Sabine Kurtz
CDU
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Frage von Manuel S. •

Frage an Sabine Kurtz von Manuel S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Frau Landtagsabgeordnete Kurtz,

sowohl in Ihrer Rede im Landtag am 13.11. als auch in Stellungnahmen des EAK, welchem Sie vorsitzen, ist zu entnehmen, dass Sie sich gegen die im Bildungsplan verankerte Akzeptanz von sexueller Vielfalt aussprechen bzw. dadurch den besonderen Schutz der Ehe und Familie bedroht sehen:

http://www.eak-badenwuerttemberg.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=32 http://fraktion.cdu-bw.de/fileadmin/user_upload/infothek/Bildung/2014-11-13_Kurtz_zu_Bildungsplaene.pdf

Hierzu meine Fragen:

- Welche Bedrohungen sehen Sie für den Schutz von Ehe und Familie sollte
sexuelle Vielfalt Akzeptanz finden?
- Welches Recht der Eltern sehen Sie bedroht sollte in der Schule Akzeptanz
sexueller Vielfalt gefordert werden?
- Und wie steht es um das Recht homosexueller, transsexueller, etc. Kinder
in der Bildung im Vergleich zu den Eltern welche keine Akzeptanz fordern?
Welches Recht ist Ihrer Meinung nach höher anzusiedeln?
- Welchen Unterschied zwischen Toleranz und Akzeptanz sehen Sie?
- Bei Toleranz, jedoch fehlender Akzeptanz - sehen Sie darin eine
Diskriminierung? Warum bzw. warum nicht?
- Kann und muss man bei dem Thema Toleranz versus Akzeptanz zwischen
Religionsfreiheit, ethnischer Rasse und sexueller Orientierung
unterscheiden? Und wenn ja, warum?
- In der Pressemitteilung des EAK wird dargelegt, dass dem Thema sexuelle
Vielfalt eine zu hohe Bedeutung beigemessen wird - warum? Was ist Ihrer
Meinung nach gemeint mit "bisher als normal empfundenes Verhalten"? Gibt es
Ihrer Meinung nach weitere Minderheiten, welchen eine zu große Bedeutung
beigemessen wird?
- Welche Alternativen zur "Akzeptanz sexueller Vielfalt" sehen Sie, um für
Minderheiten eine Gleichstellung und ein diskriminierungs-freies Leben in
unserer Gesellschaft zu ermöglichen?

Vielen Dank,
Manuel Sannwald

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sannwald,

Ihre Anfrage vom 24. November 2014 habe ich erhalten.

Als Christin achte und respektiere ich jeden Mitmenschen, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen. Gleichzeitig messe ich Ehe und Familie eine besondere Bedeutung zu. Im Idealfall bieten sie die besten Voraussetzungen für das Heranwachsen von Kindern. Deshalb stellt Artikel 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie aus meiner Sicht völlig zu Recht unter einen speziellen Schutz. Wenn im Unterricht verschiedene Formen des menschlichen Zusammenlebens wertfrei nebeneinandergestellt werden sollen, entspricht dies nicht der grundgesetzlichen und der Vorgabe des Schulgesetzes.

Mit ihrem Vorhaben stellt die grün-rote Landesregierung die bewährte Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule in Frage. Mit der Bildungsplanreform und der geplanten Verankerung des Themas "Akzeptanz sexueller Vielfalt" zielen Grünen und SPD darauf ab, dass die Schule die Kinder ggfs. unabhängig von den Vorstellungen der Eltern in Themen der Sexual- und Familienerziehung unterrichten soll. Die aktuell geltende Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2001 betont aber die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern gerade in diesem Themenfeld. Mit dieser Zusammenarbeit sind Eltern und Lehrer in der Vergangenheit sehr gut gefahren. Aus meiner Sicht fühlen Eltern sich zu Recht verantwortlich für die Sexualerziehung ihrer Kinder und wollen deshalb dieses Thema in der jeweils passenden Entwicklungsphase mit der nötigen Sensibilität angesprochen wissen. Sie wollen die Erziehung im Elternhaus mit dem Unterricht in der Schule abgestimmt wissen. Ich habe dafür Verständnis und wünsche mir, dass dieses abgestimmte und gemeinschaftliche Vorgehen so fortgesetzt werden kann.

Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Akzeptanz und Toleranz verweise ich auf den Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Palm in der Anhörung der CDU-Landtagsfraktion zum Bildungsplan am 9. Mai 2014, den Sie unter http://fraktion.cdu-bw.de/themen/bildung/wissen/detail/artikel/oeffentliche-anhoerung-zum-bildungsplan.html auch im Internet abrufen können. Demnach steht Toleranz für das Geltenlassen fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten. Akzeptanz hingegen bedeutet einen positiven Zuspruch und drückt ein zustimmendes Werturteil aus. Laut Prof. Dr. Palm ist Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen ein legitimes staatliches Erziehungsziel (vgl. Art. 17 Abs. 1 LVerf). Das Einfordern von Akzeptanz sexueller Vielfalt verstößt gegen das Indoktrinationsverbot (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008, 6 B 64/07).

Außerdem darf ich auf den Beutelsbacher Konsens von 1976 hinweisen, der Grundsätze für die politische Bildung festlegt, nach meiner Ansicht aber auch auf andere Bildungsinhalte zu übertragen ist. Nach dem Gebot der Kontroversität muss der Lehrende ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz

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