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Frage von Helmut E. •

Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Sabine KURTZ!

Gelten die Amok-Sicherheits-Richtlinien mit baulichen Sicherheitsmassnahmen, an Schulen in Baden-Württemberg, in gleichem Mass wie für weiterführende Schulen
auch für reine Grundschulen(nur Klassen 1-4) oder spart das
Land, bzw. die Kommunen hier auf Kosten der Jüngsten?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Mail vom 5. Juli 2014 bezüglich der Amok-Sicherheits-Richtlinien an Schulen.

Wie mir das Kultusministerium auf Anfrage mitgeteilt hat, wurden entsprechend der Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses "Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt" im März 2012 alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (inkl. der Außenstellen) sowie die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter mit Pager-Alarmierungsgeräten ausgestattet. Private Schulen haben die Gelegenheit, auf eigene Kosten ein Pager-Alarmierungsgerät zu erwerben. Eine unterschiedliche Behandlung nach Schularten erfolgt dabei von Seiten des Kultusministeriums nicht.

Im Hinblick auf bauliche Sicherheitsmaßnahmen hatte der Sonderausschuss empfohlen, Türen mit (von innen abschließbaren) Türknaufsystemen auszustatten. Diese Empfehlung wurde mit dem Hinweis "unter Wahrung der Zuständigkeit der Schulträger" versehen, da der Bau und die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulräume Aufgabe der Schulträger ist. Sofern Schulträger bestimmte bauliche Ausstattungen, z. B. in Bezug auf die Sicherheit der Schule, vornehmen möchten, fällt dies in die Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Kommunen. Bei Überlegungen zur Weiterentwicklung von Schulen hinsichtlich (bau)-technischer Sicherungsmöglichkeiten können diese laut Auskunft des Kultusministeriums auf folgende Unterstützung bzw. Empfehlungen zurückgreifen: Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort können Schulträger sich von kriminalpolizeilichen Fachberatern sowie durch die Unfallkasse Baden-Württemberg beraten lassen. Ergänzend können Sie hilfreiche Hinweise der DVD "Sichere Schule - den offenen Raum bewahren" entnehmen. Darin enthalten sind u. a. die Broschüre "Polizeiliche Sicherungsempfehlungen für Schulen und Schulträger" des LKA Baden-Württemberg, eine Filmsequenz zu einem "baulich-technischen Schutzzielkonzept" sowie ein Dokument zu einem "Einheitlichen Orientierungssystem an Schulen". Die DVD kann bei der Unfallkasse Baden-Württemberg bestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz

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