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Sabine Kurtz
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Frage von Helmut E. •

Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kurtz!

Die Polizeidirektion(=PD Böblingen), zu deren Gebiet auch Ihr Wahlkreis gehört, führt vom 7.11.
bis 30.11.2011 eine Telefonumfrage bei der Bevölkerung durch, was der Öffentlichkeit
heute mit der Presse-Erklärung Nr. 581 vom 31.10.2011 durch die PD mitgeteilt wird:
http://www.polizei-boeblingen.de

Als Gründe für die Umfrage werden genannt, dass man eine bürgernahe Polizei wolle
und auch wissen wolle, wo den Bürger der Schuh drückt.

Dazu sollen ca. 1000 zufällig ausgesuchte Bürger von den Polizeibeschäftigten angerufen
und befragt werden.

Fragen: 1.)Ist eine derartige Telefon-Aktion legal?

2.)Ist eine derartige Telefon-Umfrage überhaupt objektiv, wenn diese von der
Polizei selbst ausgeführt wird und nicht von einem neutralen Meinungsforschungs-
Institut?

Mit besten Dank für Ihre Antworten und freundlichen Grüssen

Helmut Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Oktober.

Die von Ihnen angesprochene Bürgerumfrage wird von allen Polizeidirektionen in Baden-Württemberg im Jahr 2011 bzw. 2012 durchgeführt. Das Innenministerium hat unter wissenschaftlicher Begleitung eines Instituts die Methodik und die Verfahrensmodalitäten der Durchführung entwickelt und bei Pilotdienststellen auch erproben lassen. Die Polizeidirektion Böblingen führt die Umfrage entsprechend dieser Erfahrungen durch.

Als Landtagsabgeordnete begrüße ich es, dass die Polizei mit dieser Befragung ein Stimmungsbild der Bevölkerung einholt und somit in Erfahrung bringen kann, wo die Bürgerinnen und Bürger aktuell "der Schuh drückt". Dies sehe ich auch als wichtige Voraussetzung dafür an, dass die Polizei Ihre Arbeit weiter verbessern und noch bürgernäher gestalten kann.

Einen Grund, warum die telefonische Bürgerumfrage nicht legal sein könnte, kann ich nicht erkennen. Es werden alle Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten, und die Befragung ist freiwillig und anonym.

Die Objektivität dieser Bürgerbefragung ist insofern gewährleistet, als diese auf wissenschaftlicher Grundlage basiert. Sie wird von Beschäftigten der Polizei durchgeführt, die seit Jahren keinen "Außenkontakt" mehr hatten und insofern eine gewisse Distanz zum operativen Betrieb haben. Wie mir der Leiter der Polizeidirektion Böblingen versichert hat, haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Erkenntnisse für die Polizei von Nutzen waren.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt

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