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Sabine Böddinghaus
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Frage von Dieter K. •

Frage an Sabine Böddinghaus von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Boeddinghaus,

Ich habe erfahren, das die Sitzplatzausweise des HVV für Behinderte nicht mehr verlängert werden. Nicht jeder der einen hat, ist aber auch schwerbehindert (= GdB von >= 50). Eine Bekannte hat einen GdB von 40, aber einen Sitzplatzausweis, da sie krankheitsbedingt sehr unsicher auf den Beinen ist. Der läuft aber demnächst ab. Muss sie jetzt aufs Auto umsteigen, damit sie sitzen kann? Der Autoverkehr soll doch gerade reduziert werden.

Der Sitzplatzausweis kostet kein Geld. Schwerbehinderten Menschen ist bei Bedarf ein Sitzplatz freizumachen. Das heißt also, ein gehörloser Mensch kann einen Sitzplatz beanspruchen, aber jemand der unsicher auf den Beinen ist, aber dennoch keinen Schwerbehindertenstatus hat, nicht?

Können Sie mir eine Erklärung geben, wie das zusammenhängt

Stellen sie sich den Tumult vor, wenn ein Mensch seinen Schwerbehindertenausweis vorzeigt und einen Sitzplatz fordert und meine Bekannte dann sitzen lässt, weil er es gut meint.

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr K.,

woher haben Sie denn die Information, dass Sitzplatzausweise für Menschen
mit Behinderungen nicht mehr verlängert werden können? Uns ist dazu nichts
bekannt. Lassen Sie sich dazu eine Rechtsgrundlage als Begründung schicken.
Ihnen steht die Verlängerung des Ausweises aus unserer Sicht rechtlich zu,
das begründet sich rechtlich aus Artikel 5 des Hamburger
Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen (
https://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml/screen/JWPDFScreenBSInt/)
und aus Artikel 20 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (
https://www.behindertenrechtskonvention.info/persoenliche-mobilitaet-3870/
).

Solidarische Grüße,
Sabine Boeddinghaus

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