Frage an Sabine Böddinghaus von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Böddinghaus!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Liebe Frau M.,
der Einsatz smarter Geräte in Haushalten, wenn er nicht auf Anregung der
Mieterinnen und Mieter geschieht, ist tatsächlich ein Problem. Auch wenn
diese Geräte bisher nicht dadurch aufgefallen sind, dass über die zulässig
sammelbaren Daten (vor allem den Status der Funktionsfähigkeit) weitere
Daten gesammelt werden, besteht hier eine Unsicherheit, der es
entgegenzuwirken gilt. Der Bedarf, vor allem bei smarten Thermostaten, an
Daten im Rahmen der Energiewende und der Vernetzung und Planung
verschiedener Energiequellen, ist zweifelsohne wichtig. Aber auch hier,
genauso wie im Fall Ihres Feuermelders, plädieren wir für eine
"Opt-out-Regelung", bei der Mieterinnen und Mieter den Einsatz smarter
Geräte ablehnen können. Das Recht der informationellen Selbstbestimmung,
wenn nicht zweifelsfrei sichergestellt ist, dass wirklich nur der
Gerätezustand übermittelt wird, geht hier vor dem Interesse auf eine
"schlanke" und anlassbezogene Wartungsfunktion.
MfG, Sabine Boeddinghaus