Frage an Sabine Böddinghaus von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung und die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nutzen seit mehreren Jahren die Immobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt für ihren Geschäftsbetrieb, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen. Die gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr auch an Sonntagen führt zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft.
Hätten normale Bürger ihre Immobilie ohne Genehmigung zu einem Bürokomplex oder Veranstaltungszentrum umgebaut, wäre die Behörde sicherlich gegen den »Schwarzbau« eingeschritten.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei wies Fraktionen aus Bürgerschaft und Bezirksversammlung Nord im Juli 2018 darauf hin, dass die Nutzungsänderung eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt, und kritisierte die wahrheitswidrige Behauptung des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler »Gebäude und ihre Nutzung entsprechen der Genehmigungslage«, denn das Bezirksamt Nord hatte am 8.6.18 mitgeteilt, dass die Stiftungen noch nicht einmal den für die Nutzungsänderung notwendigen Antrag eingereicht hatten. Die Kanzlei wies auch auf den Eindruck hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften für diese beiden Stiftungen nicht zu gelten scheinen.
Anstatt dem nachzugehen, wurde das Schreiben BILD (13.7.18) zugeleitet, wodurch Herrn Röslers falsche Behauptung hamburgweit bekannt wurde.
Meines Wissens ist die Nutzungsänderung bis heute nicht genehmigt. Auch über den Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers auf bauliches Einschreiten wurde noch nicht entschieden.
Daher frage ich Sie:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die beiden Stiftungen ihren Geschäftsbetrieb in einem Wohngebäude ohne Genehmigung durchführen und dies in einem Wohngebiet erfolgt, wo es zu Störungen der Nachbarschaft kommt?
2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler, der wahrheitswidrig behauptete, es läge eine Genehmigung vor?
3. Was haben Sie unternommen und was werden sie unternehmen, um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beenden?
Sehr geehrter Herr Holstein,
ich beziehe mich auf die Antwort meiner Kollegin, Heike Sudmann, die Ihnen im Juli Folgendes schrieb: "nach meiner Kenntnis wurde bereits eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erteilt, eine weitere wird demnächst erfolgen. In Ihrem Rechtsstreit werden sicherlich (weitere) Fragen geklärt."
Mit besten Grüßen,
Sabine Boeddinghaus