Frage an Sabine Böddinghaus von Alf N. bezüglich Verkehr
Thema Bremer Straße/B75: Sie fordern in ihrem Wahlprogramm Nachtfahrverbote für LKWs. Aber Sie wissen auch, dass die B75 eine Bundesstraße unter Hoheit des Bundes ist - was genau solche Nachtfahrverbote nicht erlaubt. Wie passt das zusammen? Ist das nicht Augenwischerei?
Hallo Herr Noilichs,
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Unsere programmatischen Forderungen im Zusammenhang mit der Bremer Straße resultieren aus den dort für die Anwohner unzumutbaren gesundheitsschädigenden Auswirkungen des immer mehr zunehmenden LKW-Verkehrs. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns hier nicht auf eine Maßnahme wie z. B. Nachtfahrtverbot für Lkws beschränken, sondern ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen zur Zielerreichung - also dem Schutz der Anwohner - durchsetzen wollen.
Eine Lösung der Probleme in der Bremer Straße muss für uns nicht beinhalten, dass der Status einer Bundesfernstraße erhalten bleibt.
Eine Lösungsvariante sehen wir somit auch in der Herabstufung der Bremer Straße in eine Straßenklasse nach Landesrecht, auf der dann auch weitergehende Verkehrsbeschränkungen möglich sind.
Anzumerken wäre zudem, grundsätzliche Lkw-Fahrverbote mit Ausnahme der Anliegerverkehre existieren bereits auf mehreren Bundesstraßen.
Eine Reduzierung der Belastungen ist für uns in letzter Instanz keine formaljuristische Frage, sondern eine Frage des politischen Willens und der politischen Durchsetzungskraft der Beteiligten und daran wollen wir uns nach Kräften beteiligen
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Boeddinghaus