
(...) Seit 1998 besteht die Möglichkeit, den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol, eine Substanz, die in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen ist, ärztlicherseits mit einem Betäubungsmittelrezept zu verschreiben. Aus meiner Sicht wird der häufig pauschal, ohne konkrete inhaltliche Bestimmung gebrauchte Begriff der "Zweiklassenmedizin" der Notwendigkeit einer fach- und sachbezogenen Diskussion der komplexen Strukturen in unserem Gesundheitswesen nicht gerecht. (...)