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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Walther G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Walther G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Bei Ihrem Vorschlägen zu den Kosten des Komatrinkens fordern Sie das die Kosten des Komatrinkens( Khs-AUfenthalt, Ausnüchterung, Rettungseinsatz) jetzt die Alkoholhersteller bezahlen sollen. Warum nicht der Komatrinker selbst?

Die Alkoholhersteller legen dann diese Kosten wieder auf alle um, letztendlich zahlt dann der, der „gemäßigt trinkt“, die Komakosten mit.
Ich finde, dass Ihren Vorschlag zwar besser ist als die jetzige Praxis, wo die Folgekosten über die Krankenkassenbeiträge von allen bezahlt werden. Aber warum fordert man das Geld nicht einfach von denen, die für die Behandlungskosten verantwortlich sind? Dem einzelnen Komatrinker.

Wenn bekannt ist, dass diese Kosten dann von Komatrinker oder seinen Eltern bezahlt werden müssen, hätte das bestimmt einen wirksamen Einfluss.
Und eine großere Abschreckung, als wenn die Kosten nur den Alkohlherstellern aufs Auge gedrückt werden.

Ist "Selbstverantwortung" und das Prinzip, dass man für die Folgen seines Tuns aufkommen muss für Sie etwas Schlechtes?

Mit freundlichen Grüßen
Walther Guggenmoos

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Guggenmoos,

Sie beziehen sich mit Ihrer Frage auf eine Initiative der Deutschen Betriebskrankenkasse (BKK), die kürzlich vorgeschlagen hat, eine prozentuale Beteiligung der Alkoholindustrie pro verkauftem Liter Alkohol für die Suchtprävention und Krankenhauskosten zu verwenden. Ich kann diesen Vorschlag ebenso wenig unterstützen, wie den alternativ geäußerten Gedanken, die Kosten ärztlicher oder therapeutischer Behandlung (Alkohol-)Suchtkranker diesen selbst in Rechnung zu stellen. Sucht ist eine Krankheit und als solche dem Leistungsspektrum der Krankenversicherung zugeordnet. Das Prinzip, dass der vermeintliche Verursacher einer Krankheit für deren Folgekosten aufkommt, ist in unserem solidarischen Krankenversicherungssystem nicht vorgesehen. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass, wer ein "Verursacherprinzip" für Krankheitskosten befürwortet, dieses konsequenterweise auf jedes gesundheitsschädigende Verhalten ausdehnen müsste.

Eine Solidarversicherung schließt die von Ihnen eingeforderte "Selbstverantwortung" und das Prinzip, dass man für die Folgen seines Tuns aufkommen muss, nicht aus. Ein Jugendlicher, der wegen übermäßigen Alkoholkonsums im Krankenhaus behandelt werden muss, dessen Eltern, Freunde oder auch Fremde in Sorge um ihn waren, der vielleicht im Rausch unkontrolliert gehandelt und Anderen Schaden zugefügt hat, muss sich durchaus mental und emotional mit den Folgen seines Tuns auseinandersetzen. Ihn an dieser Stelle zielgerichtet zu unterstützen und ihm noch im Krankenhaus systematisch Hilfen anzubieten, halte ich für effektiver und nachhaltig wirkungsvoller, als ihm oder seinen Eltern eine Rechnung für diesen Krankenhausaufenthalt zukommen zu lassen, die sie möglicherweise nicht einmal bezahlen können.

Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung zum Jugendschutz, die den Zugang zu alkoholhaltigen Getränken beschränkt, auch eingehalten wird. Noch wichtiger aber ist es, über die Folgen übermäßigen Alkoholkonsums aufzuklären, selbst Vorbild zu sein und Kindern und Jugendlichen die erforderliche Lebenskompetenz zu vermitteln, "Nein" sagen zu können. Dieser Herausforderung sollten sich alle Akteure, Eltern, Familie, Freunde, Bekannte, Schule, Mediziner, Therapeuten, Sozialarbeiter, Handel, Gastwirte, Werbende und auch die Alkoholindustrie, stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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