Frage von Heinz W. • 08.01.2015
Antwort ausstehend von Ruth Müller SPD
(...) Soweit Ihr Ehegatte den Beginn der Rente auf den 01.07.2014 legt und 45 Versicherungsjahre zurückgelegt sind, kann die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 würden noch die Rentenabschläge zur Geltung kommen. (...)
(...) Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU wurde SPD vereinbart, dass Versicherte "ab dem 01.07.2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können", d.h. eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen, wie bei den meisten Gesetzen, die einen Stichtag haben. (...)