Frage an Ruth Müller von Annemarie K. bezüglich Soziale Sicherung
Betrifft: Abschlagsfreie Rente mit 63 mit 45 Berufsjahren
Mein Mann wird am 23.3.2014 63 Jahre, er will ab 1. Juli 2014 in Rente gehen nach 45 Berufsjahren, ist es ganz sicher, dass er ohne Abschlag gehen kann, er wird Ende März bei der Rentenstelle der Stadt Aichach den Antrag stellen.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
mit freundlichen Grüssen
Annemarie Kapfhamer
Sehr geehrte Frau Kapfhammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der geplanten abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Der Jahrgang 1951 soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit 63 Jahren die sog. "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ohne Abschläge in Anspruch nehmen können, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen. Die Änderungen sollen ab dem 01. Juli 2014 in Kraft treten.
Das bedeutet konkret, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst bei einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 in Anspruch genommen werden kann. Soweit Ihr Ehegatte den Beginn der Rente auf den 01.07.2014 legt und 45 Versicherungsjahre zurückgelegt sind, kann die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 würden noch die Rentenabschläge zur Geltung kommen.
Bislang handelt es sich allerdings um einen Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf muss also zunächst noch in den Bundestag eingebracht und dort mit Mehrheit verabschiedet werden. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet mit Hochdruck daran, die geplanten Leistungsverbesserungen rechtzeitig umzusetzen.
Ich empfehle Ihnen, sich im Wege der Antragstellung bei Ihrer Rentenstelle über den aktuellen Stand informieren zu lassen.
Mit den besten Grüßen für Sie und Ihren Mann verbleibt
Ruth Müller
Pfeffenhausen