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Ruth Müller
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Frage von Michael S. •

Frage an Ruth Müller von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Müller,

vom VdK wurde ich heute auf meine schriftliche Anfrage hin darüber informiert, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich den Referentenentwurf (Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverhesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vorgelegt hat.

Darin ist u.a. vorgesehen, das Ende der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten ab dem 01.07.2014 vom derzeitigen 60. Lebensjahr auf das vollendete 62. Lebensjahr anzuheben. Zudem sollen bei der Bewertung der Zurechnungszeit die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Hintergrund der letztgenannten Regelung ist, dass viele Versicherte aus gesundheitlichen Gründen z. B. wegen Teilzeitarbeit, in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nur geringe Rentenanwartschaften erwerben konnten.

Allerdings gilt die Regelung nach den Ausführungen in dem Referentenentwurf aufgrund der Rentenrechtssystematik scheinbar nur für Neurentner. Der VdK hat deshalb nach eigener Aussage in einer Stellungnahme u.a. darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von Bestandsrentnern seitens des Sozialverbands VdK als sehr problematisch angesehen wird. Der Sozialverband VdK hat deshalb verlangt, die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten ab 01.07.2014 auch für diejenigen Bestandsrentner anzuwenden, die nach 2000 erwerbsgemindert waren und damit eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bezogen.

Bitte geben Sie mir bescheid, inwiefern eine dahingehende Korrektur bzw. eine Anpassung des aktuell existierenden Referentenentwurfs erfolgen kann bzw. angedacht / durchgeführt wird.

Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr Schrödl,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenpolitik, die allerdings auf Bundesebene entschieden wird.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU wurde SPD vereinbart, dass Versicherte "ab dem 01.07.2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können", d.h. eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen, wie bei den meisten Gesetzen, die einen Stichtag haben.
So steht es auch im Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales, auf den Sie in Ihrem Schreiben hinweisen. Ob es in dieser Frage noch Möglichkeiten der Änderung gibt, kann ich als Landtagsabgeordnete zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Sicherlich werden in den noch ausstehenden parlamentarischen Beratungen über das Rentenpaket dazu noch Diskussionen geführt. Das Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl enthält auch die Forderung nach einer „abschlagsfreien Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren“. Eine rückwirkende Regelung auch für Bestandsrentner war nicht Bestandteil des Wahlprogramms.

Mit freundlichem Gruß

Ruth Müller

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