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Rüdiger Veit
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Frage von Torsten H. •

Frage an Rüdiger Veit von Torsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Veit,

unsere Regierung propagiert den Klimaschutz als erklärtes Ziel, der CO2 Ausstoß soll gesenkt werden. Wenn ich mir allerdings die verbraucherrechtliche Situation im ÖPV anschaue, sehe ich ein einziges Desaster. Wie soll den Bürgerinnen und Bürgern die Bahn als umweltfreundliche Alternative nahe gebracht werden, wenn der Verbraucher den Monopolen von DB und regionalen Verkehrsverbünden mit ihrer antiquierten Eisenbahn-Verkehrsordnung von 1938 (in Teilen sogar von 1908) auf Gedeih und Verderb ausgeliefert wird?
In regionalen Zügen werden keine Tickets mehr ausgestellt, stattdessen wird der Verbraucher per se zum Schwarzfahrer erklärt und soll 40EUR Strafe zahlen, unabhängig davon, ob er dies auch selbst durch eigenes Verschulden zu vertreten hat. Das Automatennetz ist vollkommen unzureichend, die Automaten z.B. des RMV nehmen gängige Zahlungsmittel (ec/Kreditkarte) gar nicht an, gesetzliche Zahlungsmittel(!) nur in bestimmten Ticketpreis/Geldscheinhöhe-Konstellationen, bestimmte Fahrkarten (Monatskarte Preisstufe7) können am Automaten gar nicht gelöst werden (209+EUR liegen über dem Limit jeder Geldkarte), IC-Aufschlag für Anschlusszüge können gar nicht gelöst werden. Und nun soll der Kunde auch noch kriminalisiert werden, wenn er z.B. bei defekten Automaten, nicht genügend Kleingeld (falsche Zahlungsmittel), Zeitverzug durch verspätete Züge etc. im Zug selber ein Ticket nachlösen muss, in dem man ihm dies rigoros verweigert?! (selbst erlebt!)
Laut Aussage der Zugbegleiterin haben DB und RMV eine vertragliche Vereinbarung(!), die den DB-Zugbegleitern bei Androhung saftiger Unterlassungsansprüche verbietet, für regionale Strecken Tickets auszustellen. Nach meiner Rechtsauffassung ist diese Regelung sittenwidrig und stellt eine unzumutbare Belastung und sogar den Tatbestand der Nötigung der Verbraucher dar. Wie sehen Sie dies als Jurist und was ist ihre Intention, den Verbraucherschutz in dieser Richtung zu stärken?

Freundliche Grüße
Torsten Herwig

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Sehr geehrter Herr Herwig,

vielen Dank für Ihre Frage. Und es ehrt mich, dass Sie mich als Juristen per se für kompetent halten, Ihre sehr kenntnisreiche verkehrspolitische Frage zu beantworten. Als Innenpolitiker muss ich mich aber in den Details meinen fachlich zuständigen Kollegen anvertrauen.

Damit will ich mich um eine klare Meinungsäußerung jedoch nicht drücken:

Denn ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass bei der Gestaltung des Öffentlichen Personenverkehrs auf kommunaler, regionaler und bundespolitischer Ebene derzeit Entwicklungen zu beobachten sind, die ein Umsteuern verlangen: Zugunsten der Wirtschaftlichkeit werden gegenwärtig Rationalisierungen vorgenommen, die eine Benutzbarkeit der Verkehrsmittel für weite Teile der Bevölkerung schwierig machen. Die umfassende Ersetzung von Kartenverkaufsschaltern durch Automaten ist nicht nur wegen deren niemals auszuschließenden technischen Defekte ungünstig. Sie erschwert gerade denjenigen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Bahnverkehr, die am meisten darauf angewiesen sind: Für Ältere und Behinderte, die auf das Auto verzichten möchten oder müssen, sind persönlicher Service und Hilfsleistungen wichtige Komponenten, auf die sie nicht verzichten können. Dass Fahrkarten-Automaten nicht alle Zahlungsmittel akzeptieren, ist ein bedeutsames Problem - aber dass man Ihnen keine Fragen stellen kann, macht sie ohnehin zur prinzipiell unterlegenen Variante.

Eine Arbeitsplätze kostende Rationalisierung muss hingenommen werden, wenn die technische Lösung besser ist oder und wenn damit eine unzumutbare Arbeit erspart werden kann. Aber im vorliegenden Fall werden Arbeitsplätze allein deshalb wegrationalisiert, um die Konzerngewinne zu vergrößern. Das ist nicht akzeptabel.

Dies gilt auch für die Regelungen innerhalb der Züge: Außer der Absicht, Personal- und Ausstattungskosten zu sparen sowie durch Ausweitung der Bußgelder Extra-Einnahmen zu machen, gibt es keine vernünftigen Gründe dafür, dass nicht in allen Zügen reguläre Fahrkarten erworben werden können. Den Verkehrsdienstleistern muss es genügen, dass Bußgelder auf die Fälle von offenkundigen Betrugsversuchen beschränkt werden.

Deshalb werde ich Ihre Frage zum Anlass nehmen, sowohl meine zuständigen Kollegen in der Bundestagsfraktion als auch in der hessischen SPD auf die Problematik, insbesondere bezüglich problematischer Regelungen zwischen DB und regionalen Verkehrsverbünden hinzuweisen und um Lösungsvorschläge zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit