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Rüdiger Lucassen
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Frage von Johann D. •

Frage an Rüdiger Lucassen von Johann D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lucassen,

Sie wollen die Wehrpflicht wieder einführen. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendeinen Grund, bei einer Wiedereinführung nicht auch Frauen zum Wehrdienst zu verpflichten, anders als, wie es bisher der Fall war, bloß Männer?

MfG

D.

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Wehrpflicht für Frauen steht zurzeit noch das GG Art 12a, (4), letzter Satz "Sie (die Frauen, Anm. des Verf.) dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." entgegen. Dieser Artikel gehört damit zu dem Teil des GG, der unter die Ewigkeitsgarantie fällt. Es wird daher kaum möglich sein, daran zu rütteln.

Allerdings heißt es im Artikel 12, (2) "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Genau hier gilt es anzuschließen. Es muss eine Wehrpflicht/Dienstleistungspflicht für alle formuliert werden, die dem Wehrdienst den Vorrang einräumt. Der Dienst an der Waffe als hoheitliche Aufgabe muss höherrangig gestellt werden als anderen Dienstpflichten. Männer müssen den Wehrdienst leisten. Gibt es Gründe für Ihre Freistellung, leisten sie Ersatzdienst. Frauen können Wehrdienst leisten, alle anderen absolvieren eine Dienstpflicht. Die Modalitäten gilt es dann zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Lucassen, MdB

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