Frage an Rüdiger Holschuh von Tilman K. bezüglich Verkehr
Ersetzt (fast) gleichlautende Frage wg. dortiger Link-Syntax-Fehler
Betr. auch "Tourismus/Erholung"
Guten Tag,
meine Fragen:
Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß
- am Windkraftanlagen-Standort Hainhaus (bei Bad König) ein Waldweg durch Texttafel
Abb wegen "Eiswurf" gesperrt und damit das Betretungsrecht (§15 HWaldG, §14 BWaldG) eingeschränkt ist?
- der mögliche "Eistreffer-Radius" auch einen nennenswerten Abschnitt der benachbarten Landstraße
Abb betrifft?
- das Warnschild (wie o.g.) installiert ist, obwohl der Betreiber der WKA ein funktionierendes System zur Unterbindung von Eiswurf unterhalten muß?
Hintergrund:
§14 Abs.1 Bundeswaldgesetz (BWaldG - BGBl.I 1975 S. 1037; BGBl.I 2010 S.1050) und §15 Abs.1 Hessisches Waldgesetz (HWaldG - GVBl. 2013 S.458) erlauben das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung und das nicht nur auf Wegen. Zum Betretungsrecht außerhalb des Waldes, v.a. auf Wegen, vgl. §59 BNatSchG. Sperrungen, hier des Weges, wären nur aus wichtigem Grunde erlaubt, vgl. §16 Abs.2 HWaldG. Das Betreten erfolgt hinsichtlich forst- und landwirtschaftstypischer Wegezustände auf eigene Gefahr, vgl. §60 BNatSchG, §14 Abs.1 Satz 3 und 4 BWaldG.
Darauf, daß die Sicherheit des Strassenverkehrs aufgrund zahlreicher Vorschriften zu gewährleisten ist, muß hier nicht eingegangen werden. §1 der Strassenverkehrsordnung (StVO - BGBl.I 2013 S.367) ist hier dahingehend nicht betroffen, daß nach Maßgabe der Straßen- und Verkehrsverhältnisse auch mitschuldvermeidend vorsichtig gefahren werden muß. Denn Eistreffer zählen nicht zu den Gefahren, auf die ein Autofahrer bei hinreichender Vorsichtnahme mitschuld- und schadensvermeidend reagieren könnte.
Da ein technisches System in Windkraftanlagen zur Unterbindung von Eiswurf funktionieren muß (!), erübrigt sich auch eine Bewertung als Gefahr nach §16 Abs.3 Nr.1 HWaldG.
Guten Tag, Herr Kluge,
Ihre Frage habe ich zur Recherche & Beantwortung an den Geschäftsführer des Betreibers: Standort Hainhaus weiter geleitet.
Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen Anfang des Jahres 2016 die Antworten zukommen lassen kann.
Bis dahin wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten & für das neue Jahr Gesundheit, Glück & Zufriedenheit.
Mit freundlichen Grüßen aus Erbach
i.A. Jutta Emig
Mitarbeiterin des Landtagsabgeordneten