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Rudolf Lehle
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Frage von Dr. Hans B. •

Frage an Rudolf Lehle von Dr. Hans B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Kollege Lehle

Wenn wichtige Fakten nicht bekannt sind, ist es legitim, den Sachverhalt zuerst bekanntzugeben und dann darauf aufbauend die Frage zu stellen. Ich habe Sie über die Ihnen offenbar unbekannten Fakten der Sgbv Budgetierung und EDV Entrechtung in der ambulanten Medizin informiert mit der Frage, ob Sie sich jetzt besser in die Realität der Praxisärzte hineinversetzen können und ob Sie wirklich und tatsächlich glauben ,dass Ihr Vertiefungsvorschlag der Sgbv Budgetierung ( immer zu Lasten Dritter Vertragsarztgruppen ,die diesen Ihren Erhöhungsvorschlag zahlen müssen!!) zusammen mit der alles dominierenden Sgbv Entrechtung den real eingetretenen Ärztemangel wird effektiv bekämpfen können.
Einfaches Beispiel hierzulande aus der Jurisprudenz :
Jeder Bürger nimmt bei Rechtsproblemen sich einen Anwalt seines Vertrauens und zahlt diesen vollständig für seine erbrachten Leistungen. Das Sgbv hat dieses bestens funktionierende System für Vertragsärzte abgeschafft mit dem Ergebnis, das viele Arztgruppen ihre Praxiskosten nicht mehr decken und ihre Praxen als Altersversorgung trotz Ärztemangels nicht mehr verkaufen können.
Frage 1:Wie sollen trotz bestehenden Ärztemangels Nachfolger für diese Praxen mit Minihohnoraren gefunden werden?
Frage 2.:wird der zwangverpflichtende Bruch der ärztlichen Schweigepflicht durch zwangverpflichtende EDV Vernetzungsteilnahme die Attraktivität einer Praxisübernahme erhöhen,,??
Frage 3: wird die verpflichtende Übernahme aller EDV Kosten und alle und jede Haftung die Übernahme bzw Eröffnung einer Arztpraxis erhöhen ..ohne jede Aussicht auf angemessene Bezahlung aller erbrachten ärztlichen Leistungen
??
Frage 4:Wer will und wird eine sgbv überbürokratisierte und finanziell ausgetrocknete Praxis übernehmen bzw egal wo noch eröffnen wollen.??
Frage 5:
Kann dieses Sgbv Gefängnissystem durch die üblichen Verschlimmbesserungen immer zu Lasten der Praxisärzte wirklich noch länger aufrechterhalten werden??

MfG
Dr.Bernd

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kollege B.,

Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend. Ich bin mit den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) durchaus vertraut. Ich teile aber Ihre sehr negative Sicht auf diese Rechtsnormen nicht. Unser Gesundheitswesen in Deutschland funktioniert im Rahmen unseres Sozialstaates vergleichsweise gut. Eine Abschaffung der Gesetzlichen Krankenversicherung strebe ich nicht an. Dieses Bundesgesetz (SGB V) ist auch kein Thema der sächsischen Landtagswahlen.
Die ambulant tätigen Kassenärzte sind in der Summe ausreichend bis gut bezahlt, wenn es auch bei einzelnen Leistungen Nachbesserungsbedarf gibt.

Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen!

R. Lehle