Frage an Rudolf Lehle von Dr. Hans B. bezüglich Gesundheit
Thema Ärztemangel im niedergelassenen Bereich. Sehr geehrter Herr Kollege Lehner
Sie selber sind angestellter klinikarzt. Leider sind niedergelassene Ärzte in den Parlamenten nicht vertreten.Dennoch äussern Sie sich zu diesem Problem des Mangels niedergelassener Ärzte in der Fläche,ohne auch nur den Kern des Problems mit den sich abzeichnenden dramatischen Folgen zu focusieren: die strangulierende Überbürokratie und die Budgetierung .dh. das SGBV schlechthin., welches inzwischen alle Rechtsgebiete incl Grundgesetz in unglaublicherweise aushebelt : darüber verlieren Sie leider kein Wort. Die SGBV Budgetierung aber bedeutet weiterhin r e a l die Existenz von noch relativ gut verdienenden Vornewegärzten, welche von den miserabel verdienenden GOUDAHN Restärzten mit ihren Minivergütungen floatend bezahlt werden, Insofern vergrößern Sie mit Ihren RF Vergütungsvorschlägen im SGBV Budgetsystem nur noch die Zunahme des Ärztemangels bei SGBV Budgetbeibehaltung NEIN: das SGBV muss für 90 % der Bevölkerung weg und darf nur noch zuständig für Bürger im Bereich des Existenz- minimums sein nach dem Bismarckschen Vorbild.! Aus jedem anderen deutschen Patienten muss wie international ohne SGBV üblich wieder ein Privatpatient werden, welcher sich seine Krankenversicherung ohne Bevormundung wieder selber aussuchen darf, so wie er das alltäglich mit seinem KFZ oder seiner Stromversorgung gewohnt ist . Die Krankenversicherungen stehen dann im Wettbewerb zueinander und bewerben sich bei den Patienten mit den günstigsten Policen. Dieser international übliche Weg muss hierzulande eingeführt werden, wenn die Ärzte nicht in den Westen verschwinden sollen und auch werden. Wer die ärztliche Arbeit nicht vollständig und anständig bezahlt , wird keine Ärzte mehr bekommen, denn wer will schon für ganz wenig Geld im SGBV Gefängnis arbeiten. Förderprogramme der Politik ?, junge Kollegen sind gewiss nicht doof und werden nur noch gegen gutes Geld erbeiten:akzeptieren Sie diese realen Argumente
Sehr geehrter Herr Kollege B.,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich kann nur keine Frage darin erkennen, es ist doch mehr eine Meinungsäußerung zur Abschaffung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ich bin nicht dieser Meinung. Das Gesundheitswesen funktioniert vergleichsweise gut in Deutschland und die Beiträge zur GKV sind je nach Einkommen sozial gestaffelt. Deutschland ist ein Sozialstaat, im Gegensatz zu den USA etwa. Es erfolgt in Deutschland eine Mitfinanzierung der GKV (wegen des solidarischen Anliegens der Familienversicherung) aus Steuermitteln.
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) sind je nach Risikosituation sehr hoch und damit für die meisten Menschen nicht im Ansatz zu schultern. Die PKV ist keine Solidarversicherung, sondern ist eine Kapital gedeckte Risikoversicherung.
Wir sollten nicht das ganze System abschaffen, jedoch dort nachkorrigieren, wo es notwendig ist. Notwendig ist eine bessere Vergütung im ländlichen Raum, um die Leistungserbringung dort attraktiver zu gestalten, wo es scheinbar weniger attraktiv ist, eine Praxis zu betreiben.
Es gibt im Übrigen Förderprogramme der Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft, also der Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen (Darlehen/Zuschüssen zur Niederlassung) und von staatlicher Seite in Sachsen des Sozialministeriums (Absicht zur Einführung der Landarztquote, bevorzugte Studienplätze für zukünftige Kollegen, die sich im ländlichen Raum niederlassen wollen.) Auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank unterstützt die Niederlassung.
Der Begriff "SGBV Gefängnis" ist mir fremd und ich halte ihn für unangemessen. Die niedergelassenen Ärzte müssen zwar die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) beachten, zählen aber sicher nicht zu den Geringverdienern im Lande.
Es steht jedem niedergelassenen Arzt im Übrigen frei, sich um ein Abgeordneten Mandat zu bewerben.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen!
R. Lehle