Rudolf Herbers
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Rudolf Herbers von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herbers,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

Antwort ausstehend von Rudolf Herbers
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