Rüdiger Wohl
SPD
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Rüdiger Wohl von Wolfgang K. bezüglich Verkehr

Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.

Hier unsere Fragen:

1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?

2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?

3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?

4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?

Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kleindienst,

gerne teile ich Ihnen meine Auffassung zu Ihren Fragen aus kommunaler Sicht und Verantwortung mit.

1.Die momentane Gesetzeslage lässt bereits die Möglichkeit zu, Investitionen im Abwasserbereich über Gebühren zu finanzieren. Die Entscheidung über die Refinanzierung ihrer Investitionen treffen die Zweckverbände im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung.

Die Städte und Gemeinden sind nach der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die Mehrheit der Thüringer Kommunen haben Straßenausbaubeitragssatzungen beschlossen und wenden diese auch an.
Diese Beiträge sind Bestandteil der Gesamtfinanzierung einer Maßnahme.
Wenn Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollen stellt sich die Frage der Gegenfinanzierung der Beiträge und der Gleichbehandlung der bisher Beitragspflichtigen.

2.Nein - weil dadurch der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wird!

3.Auch diese Frage muss ich mit „Nein“ beantworten, da die bisherigen Investitionen in Hirschberg und seinen Ortsteilen beitragsfinanziert sind und nur so finanzierbar waren.

4.Da die Strategie der derzeitigen Landesregierung bis 2005 die konsequente Durchsetzung der Beitragserhebung gegenüber den Zweckverbänden war, wäre eine Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung ohne eine vergleichbare Regelung wie bei den Trinkwasserbeiträgen zum heutigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Eine reine Gebührenfinanzierung für Entwässerungseinrichtungen ist deshalb aus meiner Sicht in unserem Zweckverband heute nicht mehr durchsetzbar, da bereits 43% der Einwohner an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind und Beiträge entrichtet haben.

Als Landtagsabgeordneter setze ich mich für finanzierbare und juristisch umsetzbare Konzepte alternativer Finanzierungen der Aufwendungen zu Entwässerungseinrichtungen und Straßenausbau ein.
Nicht unterstützen werde ich Konzepte die lediglich eine Umverteilung von Mitteln zu Lasten anderer ebenfalls wichtiger Bereiche der Daseinsfürsorge wie z.B. Bildung oder Kinderbetreuung oder eine weitere Verschuldung des Freistaats zu Lasten künftiger Generationen zum Inhalt haben.

Mit freundlichen Grüßen

R. Wohl