Frage an Rüdiger Wohl von Ralf K.
Ist bei einer Wahl zum Landtagsabgeordneten das Mandat mit dem Amt des Bürgermeisters vereinbar? Egal ob vereinbar oder nicht, bleibt es im Falle der Wahl bei einem hauptamtlichen Bgm. in Hirschberg?
Sehr geehrter H. K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit können gemäß § 33 des Thüringer Abgeordnetengesetzes (ThürAbgG) nicht Abgeordnete sein. Ehrenamtliche Wahlbeamte – also ehrenamtliche Bürgermeister – dürfen gleichzeitig ein Landtagsmandat innehaben. Die Entscheidung, ob ein Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich tätig ist, regelt der Stadtrat in der Hauptsatzung. Gemäß § 28 (2) der ThürKO wurde der Stadt Hirschberg mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes eine befristete Ausnahmegenehmigung für einen hauptamtlichen Bürgermeister erteilt. Diese Frist endet am 30. Juni 2012. Danach wird der Stadt Hirschberg aufgrund § 46 (3) ThürKO keine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt.