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Rosemarie Hein
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Frage von Oliver F. •

Frage an Rosemarie Hein von Oliver F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr. Hein,

in dem Wahlprogramm der Linken wird zum Ende der Wahlperiode ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 € gefordert ("60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes"). Auf welcher Grundlage beruht diese Berechnung (Jahres-Durchschnittslohn 2012 lt. Bundesfinanzministerium 28.950 €)?

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Fricke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Fricke,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben recht. DIE LINKE fordert kurzfristig die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von vorerst 10 und perspektivisch von 12 Euro. Unter der Niedriglohngrenze arbeitet heute bereits jeder vierte Beschäftigte. Diese Grenze muss überschritten werden, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stundenlohn von mehr als zehn Euro brauchen, um im Alter nicht unter die Armutsgrenze zu geraten. Auf eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion bestätigte das zuständige Arbeitsministerium, dass knapp 29 Entgeltpunkte nötig seien, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter von 684 Euro monatlich zu erhalten. "Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre rechnerisch ein Stundenlohn von rund zehn Euro erforderlich", schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in seiner Antwort (nachzulesen unter: http://dokumente.linksfraktion.de/inhalt/20110511-antwort-bundesregierung-auf-schriftliche-frage-von-klau.pdf ).

Der Lohn muss daher Jahr für Jahr in dem Maße wachsen, wie die Lebenshaltungskosten steigen und damit existenzsichernd sein. Perspektivisch 12 Euro Mindestlohn werden daher bereits länger von meiner Partei gefordert, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Das verwendete Zahlenmaterial stammt daher nicht aus dem Jahr 2012 und speist sich zudem aus anderen offiziellen Statistiken, als der von Ihnen verwendeten. In der Verdiensterhebung des statistischen Bundesamtes wird für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten ausgewiesen, der ohne Sonderzahlungen bei 19,12 Euro liegt. Errechnet man hiervon 60 Prozent, kommt man auf 11,47 Euro pro Stunde. Genauere Informationen über die Berechnungsgrundlagen unserer Mindestlohnforderung können Sie in nachfolgendem Papier der Arbeitsmarktexpertin meiner Fraktion, Jutta Krellmann, unter folgendem Link abrufen: http://www.die-linke.de/nc/dielinke/nachrichten/detail/artikel/mindestlohn-wie-viel-will-die-linke/ .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rosemarie Hein