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Rosemarie Hein
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Frage von Norbert B. •

Frage an Rosemarie Hein von Norbert B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Hein,

was unternehmen Sie und ihre Fraktion gegen die Abzocke mit 0900-Nummern,
beispielhaft bei falschen Gewinnspiel-Anrufen?

Auf meinem Anrufbeantworter ging ein Lockanruf mit einem Gewinnversprechen ein: Ich hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen und habe gewonnen. Wenn ich die Telefonnummer 0900 556 00 90 anrufe, habe ich einen BMW Coupé im Wert von 30.000 Euro inklusive Spritkosten für 1 Jahr gewonnen.

Nicht jeder Bürger ist Internetrecherce-fit und ruft bei der 0900er Nummer an und wundert sich bei der Telefonabrechnung, dass ihm 10 bis 30 € für diesen Anruf berechnet werden und ihm der Gewinn nur vorgegaukelt wurde. Einzig allein mit dem Ziel, das Geld je zur Hälfte abkassieren: der
Anrufschalter und die Telekom.

Ich habe bereits die Bundesnetzagentur informiert und aufgefordert:
- die beworbene 0900-Rufnummer umgehend abzuschalten
- das Inkasso für die Nummer rückwirkend zu verbieten
- die Rechnungslegung für die Nummer rückwirkend zu verbieten
- die Staatsanwaltschaft gemäß § 67 TKG über den Fall zu informieren.

Ich fordere Sie als meine Bundestagsabgeordnete und Ihre Faktion auf, diese Abzocke zu unterbinden und politisch endlich eine Lösung zu finden.
Immerhin funktioniert die Masche bereits seit über vier Jahren - trotz Bundesnetzagentur.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Beier

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Beier!

Das, was Sie erlebt haben, ist eindeutig Betrug! So etwas darf es nicht geben. Ihre Anzeige bei der Bundesnetzagentur war genau der richtige Weg. Meine Kollegin Caren Lay, die in meiner Fraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist, ist an der Antwort der Bundesnetzagentur und den Folgen Ihrer Anzeige dort sehr interessiert. Vielleicht kann sie andere Opfer solcher Methoden dazu animieren, sich genau so couragiert zu verhalten, wie Sie es getan haben. Senden Sie ihr doch eine E-Mail an caren.lay@bundestag.de mit der Antwort der Bundesnetzagentur und wie die Sache weiter verlaufen ist.

Im "Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung", der auf dem dritten nationalen IT-Gipfel am 20. November 2008 beschlossen wurde, wurden gute Richtlinien für Kommunikationsunternehmen zu Transparenz und Wartezeiten empfohlen. Sie finden die Richtlinien unter www.vzbv.de/mediapics/leitfaden_verbraucherfreundliche_kundenbetreuung_2008.pdf. Die entsprechenden Textstellen können Sie in Kapitel 2 nachlesen. Unsere Fraktion will, dass Forderungen aus diesem Leitfaden konkretisiert und gesetzlich verpflichtend eingeführt werden - statt der derzeitigen unverbindlichen freiwilligen Selbstregulierung. Caren Lay hatte zu diesem Thema Anfang des Jahres zwei schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt. Diese sind leider noch nicht online verfügbar. Darum bitte ich Sie, bei Interesse meinem Mitarbeiter Ihre Postanschrift unter rosemrie.hein.ma04@bundestag.de mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann umgehend die Fragen und die Antworten der Bundesregierung zukommen lassen.

Darüber hinaus hat die Stärkung der Verbraucherrechte für DIE LINKE Vorrang vor der Vertragsfreiheit von Unternehmen. Auch fordern wir das Recht auf Sammelklagen, um die Belange vieler Verbraucherinnen und Verbraucher geschlossen zu vertreten. Die Beweislast sollte grundsätzlich bei den Anbietern liegen. Diese übergreifenden Forderungen sind gerade in einen Antrag zum finanziellen Verbraucherschutz eingegangen, den Sie unter http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7706855441_1700887.pdf finden können.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an meine Kollegin Caren Lay wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rosemarie Hein, MdB