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Rosemarie Hein
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Rosemarie Hein von Sebastian B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Hein

nachdem ich 2007 mein Abitur erworben habe, habe ich mich anschließend für eine Ausbildung entschieden, Da ich leider in Sachsen-Anhalt keinen Ausbildungsplatz bekommen habe war ich gezwungen diesen in NRW anzunehmen. Um anschließen darauf aufbauend ein Studium zu beginnen.
Nun wollte ich dieses Jahr ein Studium an der FH-Magdeburg-Stendal beginnen und musste feststellen das eine Finanzierung nicht möglich ist.
Da der tägliche Bedarf den BAföG-Satz überschreitet
Besonders ist mir dabei aufgefallen, dass der BAföG-Betrag von maximal 648 Euro unter dem Einkommen eines Hartz IV - Empfängers liegt.

Im ALGII sind eine angemesse Wohnung mit einem Wohnraum für eine Einzelperson von 45qm vorgesehn. Die Kosten einer solchen Wohnung betragen in etwa 350€ Warmmiete.
Hinzu kommen der Grundbedarf von 359€ (§ 20 II SGB II).
Somit wird ein Gesamtbetrag von 709€ gewährt.

Somit stellt sich mir die Frage weshalb ein Student unter dem Minimalbedarf leben muss der im ALG II geregelt ist?

Und ob es weiter Unterstützungsmöglichkeiten neben dem BAföG gibt.

Mit freundl. Grüßen S. Block

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Block!

Ich kann Ihren Ärger gut verstehen. Ohne die Hilfe der Eltern oder ohne Nebenjobs ist ein Studium heute für viele kaum noch finanzierbar.

Leider gibt es neben dem BAföG keine weitere Möglichkeit der Förderung für alle. Je nach Miete und Wohnraum wird noch zusätzlich ein Mietzuschuss gewährt, der sich in etwa an dem Wohngeldsatz orientiert. Diesen beantragt man aber mit dem BAföG zusammen. So fern man nicht den Höchstsatz BAföG bekommt, was vom Einkommen der Eltern abhängt, müssen die Eltern bis zum 25. Lebensjahr Unterhalt zahlen. Auch das Kindergeld steht Ihnen zu, wenn Ihre Eltern noch welches für Sie beziehen.

Fällt der BAföG-Anspruch weg, wird die Lage noch prekärer. Dann steht Studierenden nur noch Wohngeld zu, für dessen Beantragung man aber mindestens 400 Euro Einkommen nachweisen muss. In einem solchen Fall muss man neben dem Studium arbeiten, was natürlich zu erheblichen Studienverzögerungen führt. Gerade bei den Belastungen in den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen ist dieses eigentlich nicht möglich.

Meine Fraktion, DIE LINKE., fordert deshalb die Erhöhung des BAföGs um weitere 10 Prozent. Damit liegen wir zwar immer noch knapp unter den Bedarfsschätzungen, gleichzeitig fordern wir aber auch eine Erhöhung des Elternfreibetrages um 10 Prozent, damit wieder mehr Menschen vom BAföG gefördert werden können. Auch wird in meiner Partei im Rahmen der Programmdebatte die Schaffung eines elternunabhängigen BAföGs diskutiert.

DIE LINKE. wird sich auch aus der Opposition heraus für ein sozial gesichertes Studium für jeden einsetzen. In der letzten Wahlperiode hat man gut sehen können, wie eine starke Linksfraktion wirken kann. Und diese Arbeit werden wir jetzt auch im Bereich Bildung weiter fortsetzen.

Wir bereiten derzeit einen Antrag zur Erhöhung und Umgestaltung des BAföG vor. Wenn der Antrag eine Drucksachennummer hat und damit veröffentlicht ist, sende ich Ihnen gern den Link zum Antrag zu. Auch in der aktuellen Haushaltsdebatte kritisieren wir den Plan der Bundesregierung, ein Stipendienprogramm aufzulegen, dass am Ende aber nur besser gestellten Studierenden nützen wird, und fordern die Umlenkung der dafür vorgesehenen Mittel auf das BAföG.

Sie können sich über Ihre Rechte unter http://www.studentenwerke.de/ über das BAföG voll informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rosemarie Hein