Warum bekommen Arbeitslosengeld 1 / Krankengeld Bezieher keine Energiepauschale?
Sehr geehrte Frau Kemmer,
wie kann es sein, dass eine große Anzahl von Menschen, wie mich, die Arbeitslosengeld 1 beziehen, oder Krankengeld beziehen, keine Energiepauschale/Unterstützung bekommen?
Ich muss alle meine Ausgaben (Inkl. Wohnung) von meinem Arbeitslosengeld 1, bzw. Krankengeld bestreiten.
Ich habe viel weniger Geld zur Verfügung, als ein Hartz4-Empfänger.
Ich bin 58 Jahre alt und habe über 35 Jahre lang gearbeitet.
Das ist eine unglaubliche Ungleichbehandlung.
Wie erklären Sie sich das?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Mo.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Heizölrechnung. Gerade Personen mit geringeren Einkommen muss der Staat in der Not zur Seite stehen.
Ihre Kritik an der Energiepreispauschale kann ich sehr gut nachvollziehen. Dass die SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit zudem Rentner und Studenten beim Energiepaket vergisst, versteht kein Mensch. Wir als CDU/-CSU-Fraktion haben hier deutliche Kritik am Steuerentlastungsgesetz der Ampel formuliert.
Für etwas Entlastung wird immerhin der in der vergangen Woche vom Bundestag beschlossene finanzielle Sofortzuschlag für Kinder und die Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sorgen. Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Anspruchsberechtigt sind u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Zum 1. Juli ist zudem eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro sowie eine Einmalzahlung für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro geplant. Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,4 Prozent schnell aufgezehrt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung im Bundestag deutlich gemacht. Nötig ist ein deutlich breiterer Ansatz als die bloßen Einzelmaßnahmen der Ampelkoalition. Deshalb fordern wir beispielsweise die Absenkung der Energiesteuer auf das europarechtliche Mindestmaß für fossile Kraftstoffe für zwei Jahre und für erneuerbare Kraftstoffe dauerhaft. Wir setzen uns auch dafür ein den Preisdruck bei allen (Verbrauchs-) Gütern durch ein erweitertes Angebot dadurch zu senken, dass bereits verhandelte Handelsabkommen wie CETA umgesetzt, neue Handelsabkommen insbesondere mit den USA, dem Vereinigten Königreich, Australien, Neuseeland und dem gemeinsamen Markt Südamerikas (Mercosur) geschlossen werden. Unseren Antrag können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001724.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ronja Kemmer