Frage an Ronald Schminke von Karsten L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schminke,
unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Gefahrgutunfall vom 19.12.14 erscheint ein Teilaspekt bislang nicht betrachtet worden zu sein.
Bei diesem Ereignis war eine Abstellung von instabilen, reagierenden Restsubstanzen aber auch von Ladungsteilen, die nicht akut undicht waren aber vor dem Weitertransport fachlich hinsichtlich der Transportsicherheit geprüft werden mussten, erforderlich. Die gewählten Orte verursachten eine hohe, in der Wahrnehmung, nicht nur positive Resonanz, in der Presse und Bevölkerung.
Fragestellung:
Inwieweit sind die jeweiligen unteren und oberen Gefahrenabwehrbehörden (Kommunen bzw. Kreise) auf ein solches Ereignis im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche Lagerung von instabilen, gefährlichen Resten aus einer Havarie (Gefahrgut auf der Strasse) vorbereitet?
Sind solche (im Gefahrgutrecht nächstgelegener, geeigneter sicherer Ort genannt) vorübergehenden Lagermöglichkeiten erfasst, in Notfallpläne aufgenommen und den ausführenden Organen der Gefahrenabwehr (Feuerwehren) bekanntgemacht oder ist eine solche Erfassung seitens der Gefahrenabwehrbehörden geplant?
Sollte diesbezüglich keine Planung vorliegen, wird sich die SPD für eine derartige Planung (auch landesweit) einsetzen?