Frage an Ronald Pohle von Tino K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pohle.
Da dem Bürger nicht das Fragerecht im sächsischen Parlament zusteht, frage ich Sie als gewählten Palamentariar des genannten Landtages.
Da der in allen Munden bekannte Coronavirus "SARS-CoV-19" auch keinen Halt im Freistaat Sachsen macht und im aktuellen Stand zum 28.11.2020 den höchsten Inzidenzwert im gesamten Bundesgebiet aufweist, stellt sich die Frage, warum das Versammlungsrecht nicht ausgesetzt werden kann. Jedem Gewerbetreibendem, welcher auf Grund der vorliegenden Situation sein Geschäft, Restaurant oder Sportstätte schließen muss, obwohl ein detailliertes und nachvollziehbares Hygienekonzept vorliegt, fühlt sich bei dem aktuellem Versammlungsgeschehen vor den Kopf gestoßen. Es fehlt jede Art von Verständnis, wie von einer Exekutive so voneinander auseinander driftend entschieden werden kann. Versammlungsrecht und Verankerung im GG hin und her. Im Beispiel das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlickeit wird durch erlassene Verbote auch eingeschränkt. Besonders verherrend finde ich die Genehmigung der Durchführung von Versammlungen speziell durch sog. Querdenker, welche bewusst das Versammlungsrecht ausnutzen, um gegen jede Auflage wie Abstandsgebot und Maskenpflicht zu verstoßen. Was soll dieser Irrsinn, welcher vom Grund auf nicht ausgesetzt wird. Auch erlaubte 1000 oder nur 200 Teilnehmer können diesen Virus massiv verbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
T. Katzke-Engel