Frage an Ronald Pohle von Hannes L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pohle,
noch während der Verhandlungen zum derzeitigen Koalitionsvertrag hat der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums einen Bericht veröffentlicht, der einige Forderungen des Koalitionsvertrages im Bereich des Rundfunkrechtes fragwürdig erscheinen lässt. Die 32 Wissenschaftler vertreten dabei eine Position die nicht nur schon vor 2013 öffentlich diskutiert und in mehreren Gutachten dargelegt wurde, sondern auch von der Mehrzahl der aktuell schätzungsweise 5000 vor den Verwaltungsgerichten gegen den Ö/R Rundfunk Klagenden vertreten wird.
Wie rechtfertigen Sie die Sonderstellung des Rundfunks in der aktuellen Medienlandschaft und von Ihnen geforderten umfassenden Allgemeinversorgungsauftrag auch im Licht der im Verhältnis eher geringen Einschaltquoten, also der messbaren, demokratischen Willensäußerung, dieses Programm nicht nutzen zu wollen, sowie der bundesweit ca. 60.000 an die Behörden gerichteten Vollstreckungsersuchen im Dezember 2014, einer messbaren, geradezu selbstzerstörerischen, demokratischen Willensäußerung dieses Programm entweder nicht finanzieren zu können oder zu wollen?