Frage an Roman Reusch von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reusch,
seitdem ich mich mit der Daten-Richtigkeit und Datensicherheit in der Sorgerechtspraxis befasse (1), werden mir bundesweit Probleme mit der Richtigkeit und Brauchbarkeit sensibelster (Psycho-) Daten vorgestellt, die man in Gutachten findet und die von Betroffenen oft als unrichtig beschrieben werden. Vor dem Hintergrund hat mich
Ihre klare Antwort vom 15. Dez. 2017 gefreut und zu Nachfragen bei der Familienrechtsanwältin von Sayn -
Wittgenstein angeregt (2).
Meine Fragen an Sie:
Haben Sie Kenntnis von der Tatsache, dass es in mehreren Bundesländern (Thür, Bay, RLP) "fachliche Empfehlungen zur Kooperation von Jugendämtern und Gerichten" gibt, denen zufolge ganze Gutachten -ohne informiertes Einverständnis von Vätern und Müttern mit Kindern- in Kopie an das Jugendamt versandt werden sollen, obwohl § 162 FamFG lediglich zur Übersendung von Terminsbenachrichtigungen und Beschlußinhalten befugt?
Möchten Sie verstehen, weshalb ich nicht anders konnte, als Dr. iur. Gysi MdB kürzlich hier zu fragen, was die von ihm / seinem Mitarbeiter unterstützten Praktiken dem Wesen nach von Familienbeziehungen zersetzenden "Stasi-Methoden" unterscheidet (3)?
Ich würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Kupferschmied, Betriebswirt des Handwerks und Obmann der Feldgeschworenen
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. (2. Vorsitzender)
1) wo ich m.W. ein Grundsatzurteil erstritten habe (OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 6 U 21/12 , vgl: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe ZKJ 6 2013 - Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/doris-von-sayn-wittgenstein/question/2017-12-15/295468
3) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/question/2018-01-01/295736