Frage an Roman Müller-Böhm von Jens B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Müller-Böhm,
Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass die Kirche den systematischen Missbrauch vertuschen möchte. Die Aufarbeitung ist nicht wirklich glaubwürdig, wenn man bedenkt das eine Studie aus dem Jahr 2013 von den katholischen Bischöfen gestoppt wurde (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/querelen-um-forschungsprojekt-kirche-stoppt-aufklaerung-des-missbrauchsskandals-1.1568320 )
Bei der MHG Studie (2018) wurde von der Kirche eine Vorabzensur betrieben, indem sie selbst entscheiden durfte, welche Akten freigegeben werden. (Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholische-kirche-missbrauchsstudie-soll-die-bevoelkerung-ruhigstellen-a-1230018.html )
Ich würde Sie bitten nun folgende Fragen zu beantworten:
1) Warum räumt man der Kirche volle Autonomie in der Strafverfolgung ein? Ist nach Ihrer Auffassung der Begriff „Paralleljustiz“ angemessen?
2) Warum wird die Staatsanwaltschaft nicht tätigt und beschlagnahmt die Kirchenarchive?
3) Was werden Sie persönlich tun, um die Aufklärung voranzutreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bartlog
Sehr geehrter Herr Bartlog,
auch ich bin an einer Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe in der Kirche in höchstem Maße interessiert.
Bitte haben Sie dennoch Verständnis dafür, dass ich mich auf Grund der Gewaltenteilung nicht zu Verfahren äußern kann. Gleichzeitig fehlen mir die nötigen Informationen und Ermittlungsstände, um ein begründetes Urteil über die Ermittlungen abgeben zu können.
Gleichzeitig sehe ich hier Kirchen und Staatsanwaltschaften in der Pflicht, alles zu tun, um die Vorwürfe restlos aufzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Müller-Böhm