Frage an Roman Müller-Böhm von Marco H. bezüglich Recht
Hallo Herr Müller-Böhm,
mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.
Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:
Nun zu meinem Anliegen:
Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt zur Debatte stellen und wann Sie ggf. einen Untersuchungsausschuss einleiten werden? Dieser war u.a. im Wahlkampf von der FDP gefordert. Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten ebenfalls gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?
Vielen Dank.
Hier noch die von mir avisierte Aussage:
"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Sehr geehrter Herr H.,
ich fühle mich als Mitglied des Bundestags und Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in erhöhtem Maß dem Prinzip der Gewaltenteilung verpflichtet. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die jeweiligen Gerichte als Judikative.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Gerichtsverfahren nicht kommentiere. Im Sinne der Gewaltenteilung werde ich keine Urteile der Justiz bewerten. Insbesondere Randnotizen, die wenn überhaupt nur im Gesamtzusammenhang des Prozesses nachzuvollziehen sind, werde ich aus dem Kontext heraus nicht beurteilen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Müller-Böhm