Portrait von Rolf Seel
Antwort von Rolf Seel
CDU
• 23.04.2012

(...) meines Wissens handelt es sich hier um einen Vergleich im Zusammenhang mit einem anhängigen Gerichtsverfahren zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten. Um einer Verurteilung zuvorzukommen haben die Öffentlich-Rechtlichen angeboten diese Selbstbeschränkung in den Staatsvertrag aufzunehmen, da deren Inhalte durch die Gebührenfinanzierung einen unzulässigen finanziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Zeitungsverlegern hatten. (...)

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