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Rolf Mützenich
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Mützenich,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

schon heute gibt es in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder und für Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil diese Impfpflicht bekräftigt.

Ich sehe daher bei einer Impfpflicht gegen Covid19, die die Allgemeinheit insgesamt vor gravierenden Gesundheitsrisiken und möglichen sozialen Einschnitten bewahren soll, keine Verletzung des Artikel 1 unseres Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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