Kann Deutschland wirklich sachliche Argumente für Israel vor den Internationalen Gerichhof bringen?
Die Regierung beabsichtigt, in das Völkermordverfahren gegen Israel zu intervenieren:
allerdings als Drittpartei. Ich würde gerne wissen, welche Argumente Deutschland als in diesem Konflikt unbeteiligte Partei bringen kann.
Sehr geehrter Herr L.,
die Bundesregierung hat hohen Respekt vor der Arbeit des Internationalen Gerichtshofs. Im Rahmen des Verfahrens besteht ausdrücklich die Möglichkeit für andere Länder, sich als Drittparteien zu beteiligen und die Bundesregierung macht von diesem Recht Gebrauch.
Gemäß der Völkermordkonvention gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von einem Völkermord zu sprechen. Der Tatbestand des Völkermords erfordert die Absicht, Angehörige einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Die Bundesregierung ist nicht davon überzeugt, dass die von Südafrika vorgebrachten Argumente den erhobenen Vorwurf rechtfertigen.
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich