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Rolf Mützenich
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Frage von Arne B. •

Herr Mützenich, wie stehen Sie dazu, dass Punkt 7.3.1 der Resulution 2361 vom 27.01.2021 der parlamentarischen Versammung des Europarates den Staaten verbietet, auf impfunwillige Druck auszuüben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

die von ihnen angesprochene Resolution ist für die EU-Staaten rechtlich nicht bindend, sondern hat lediglich einen empfehlenden Charakter. Daher kann sie auch nichts verbieten.

Zu Beginn des Jahres 2021 sind wir alle davon ausgegangen, dass die Impfbereitschaft und damit der Wille, etwas für die Gemeinschaft zu tun, hoch genug sein wird, um einer Impfpflicht zu entgehen. Doch leider zeigt die Entwicklung der letzten Monate, dass dies nicht so ist. Wir werden nun im Deutschen Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen über eine allgemeine Impfpflicht beraten und ggf. hierüber abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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