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Rolf Mützenich
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Frage von Jochen T. •

Gibts die Möglichkeit Aufgaben d. 16Länderminister auf den Bund zu übertragen wenn diese Länderminister die Grundaufgabe Geldwäsche,Strafverfolgung...einfach nicht umsetzen und bestechl. erscheinen?

Trotz Verbesserungen ist die Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus Sicht der FATF nach wie vor unzureichend. Sie zweifelt zudem an der Wirksamkeit der erwähnten Regelungen in der Praxis. Kritisiert wird insbesondere, dass die Strafverfolgung von Geldwäsche in Deutschland durch die Justizbehörden der Länder Deutschlands unzureichend ist. Dies zeige die im Vergleich zu anderen Ländern geringere Anzahl von Strafverfahren und die dürftigen Volumina der eingefrorenen beziehungsweise eingezogenen Vermögenswerte. Die meisten Verfahren betreffen die Bagatellkriminalität, was mit dem Risikoprofil der viertgrößten Volkswirtschaft nicht in Einklang steht. Deutliche Kritik übt der Bericht auch an der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor bei sog. Güterhändlern durch die Länder. Dort ist die Aufsicht zersplittert u. personell nicht ausreichend ausgestattet. https://mafianeindanke.de/ergebnisse-der-deutschland-pruefung-der-financial-action-task-force-fatf-und-politische-schlussfolgerungen

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Antwort von
SPD

 Sehr geehrter Herr T.,

eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche ist uns ein großes Anliegen und deswegen auch eines der Schwerpunktthemen unserer AG Kriminalpolitik. Durch Finanzkriminalität geht unserem Gemeinwesen viel Geld verloren. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Polizei bei unklarer Vermögensherkunft früher und besser ermitteln kann. Eine Bundeszuständigkeit für Finanzermittlungen ist ein wichtiger Ansatz. Eine Bundeszuständigkeit wird die Lage jedoch nur verbessern, wenn geeignete Institutionen mit dieser Aufgabe betraut werden. Wir tauschen uns laufend mit Expertinnen und Experten aus der Praxis darüber aus, wie wir die Rechtslage hier verbessern können.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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