Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.
Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.
Sehr geehrte Frau M.,
wir werden in den nächsten Wochen ausführlich darüber beraten, ob und wie eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland umgesetzt werden kann. Die einzelnen Fragen werden wir in diesem Prozess diskutieren und überlegen, wie dies juristisch umsetzbar ist. Dazu gehören dann auch Entscheidungen, ob und in welchem Umfang nach einer eventuellen Impfpflicht 3G- oder 2G-Regelungen umgesetzt werden können und in welchen Bereichen sie weiterhin notwendig sein könnten oder nicht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diesem Prozess hier nicht vorgreifen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich