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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Nadin F. •

An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?

Sehr geehrter Hr. Mützenich,

viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Niedersachsen noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden. Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Durch die finanz.Misslage unserer Kommune, hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft. Auf Fördergelder können wir nicht hoffen. Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen. Kommunale Entscheidungen können nicht auf Kosten der Anwohner gehen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema Straßenausbaugebühr ist in der Tat ein sehr Ärgerliches, insbesondere für die betroffenen Anwohner*innen. Allerdings ist dies eine Angelegenheit der einzelnen Kommunen und der jeweiligen Bundesländer. Die SPD im Bund setzt sich für eine weitere finanzielle Entlastung der Kommunen ein, damit die Städte und Gemeinden einen größeren finanziellen Handlungsspielraum erhalten. 

In Ihrem konkreten Fall kann ich Sie nur an Ihre jeweiligen Abgeordneten vor Ort in Niedersachsen verweisen, dass diese sich für eine Abschaffung der Straßenausbaugebühren einsetzen, wie es zum Beispiel auch die SPD-Landtagsfraktion meines Heimatlandes NRW getan hat: https://www.jochen-ott.de/wp-content/uploads/sites/19/2022/03/GesetzStrassenausbaubeitraege.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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