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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Sebastian M. •

Frage an Rolf Mützenich von Sebastian M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Mützenich
ich möchte von Ihnen wissen, wie sie zum Thema "Tromsö-Konvention" stehen. Wenn Sie bzw. die SPD (-Fraktion) diese Konvention befürworten würden, würde es auch das Vertrauen der Bürger in Staat und Politik (erheblich) erhöhen.
Wenn es befürwortet und möglich ist, möchte ich auch wissen, ob es schon konkrete Pläne gibt, die Forderung in das Wahlprogramm einzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marschner,

es ist richtig, dass Deutschland die „Tromsö-Konvention“ bislang nicht ratifiziert hat; dies sollte ein Thema in den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein. Denn ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die Transparenz des staatlichen Handelns verbessert werden muss.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts zur einem Transparenzrecht ein und hat hierzu bereits im Jahr 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (den Entwurf können Sie hier finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713467.pdf).

Unabhängig von dieser völkerrechtlichen Ebene haben wir uns daher auch in den letzten Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass die gegenwärtig nebeneinander bestehenden Informationsfreiheitsgesetze (Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz) zusammengeführt und zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Bürger sollte unseres Erachtens einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Open Data haben.
Derzeit befindet sich das Zweite Open Data Gesetz und Datennutzungsgesetz im parlamentarischen Verfahren, mit dem wir diesem Ziel ein Stück näher kommen wollen. Gerade aber was die Weiterentwicklung zu einem Transparenzrecht und einen wirklichen Rechtsanspruch anbelangt, stoßen wir hier auf massive Widerstände unseres Koalitionspartners.

Im Datennutzungsgesetz ist vorgesehen, die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten der Bundesverwaltung umfänglich auszuweiten und die Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellten öffentlich finanzierter Daten zu vereinfachen und zu verbessern. Einzelheiten des Gesetzentwurfes können Sie hier entnehmen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2739/273941.html
Hierzu finden derzeit noch Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren statt und es ist noch nicht abschließend geklärt, ob es wirkliche Verbesserungen der Transparenz geben und die Verfügbarkeit von offenen Daten geben wird und ob daher das Gesetzgebungsvorhaben noch abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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