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Rolf Mützenich
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Frage von Konrad S. •

Frage an Rolf Mützenich von Konrad S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Mützenich

Warum werden bei der geplanten Finanztransaktionsteuer,nur Aktienkäufer herangezogen,während hochspekulative Anlageformen wie Derivate bzw.Hochfrequenzhandel(die massgebend zur Finanzkrise beigetragen haben)aussen vor bleiben?

Mit freundlichen Grüssen Summerer Konrad

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal ist festzuhalten: ohne die SPD gäbe es die Verhandlungen über eine europäische Finanztransaktionssteuer gar nicht. Nur auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion hat sich die damalige Bundesregierung 2012 überhaupt erst zu Verhandlungen bereit erklärt.

Seit dem Jahr 2012 verhandeln zehn Staaten der EU über die Einführung einer gemeinsamen europäischen Finanztransaktionssteuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit. Es gab während dieser Verhandlungen zwar Fortschritte über eine entsprechende Ausgestaltung der Steuer, jedoch ohne ein endgültiges Ergebnis. Für diese erfolglosen Verhandlungen trägt der ehemalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die politische Verantwortung.

Daher sind wir der Meinung, dass die bestehenden Blockaden überwunden werden müssen. Gemeinsam mit Frankreich hat unser Finanzminister Olaf Scholz einen neuen Anlauf unternommen und sich dazu entschlossen, eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionssteuer in der EU einzuführen. Die in diesem Rahmen vorgesehene Besteuerung von Transaktionen auf im Inland emittierte Aktien ist ein erster Schritt hin zu einer umfassenden Besteuerung von Finanztransaktionen. Es bleibt auch weiterhin das Ziel der SPD eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, welche alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen umfasst. Dafür werden wir uns weiterhin innerhalb der Bundesregierung einsetzen und streiten.

Wir als SPD-Fraktion bevorzugen eine solche Finanztransaktionssteuer auf breiter Bemessungsgrundlage in Verbindung mit niedrigen Steuersätzen. Diese würden dann wahrscheinlich zwischen 0,1% (auf Aktientransaktionen) und 0,01% (auf Derivatetransaktionen) liegen. Im Vergleich zu den erhobenen Bankgebühren und Provisionen sind die diskutieren Steuersätze (zwischen 0,2% und 0,01%) äußerst gering. Daher wird sich eine Finanztransaktionssteuer auf Kleinanleger - welche nicht spekulativ am Aktienmarkt tätig sind - kaum auswirken.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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