1. Hat die Tibetresolution von 1996 heute noch überparteilichen Bestand und kann infolge dessen als weiterhin gültig im Wortlaut betrachtet werden?
Weitere Fragestellungen:
2. Wie bewertet die Bundesregierung die teils gewalttätigen Ausschreitungen der tibetischen Bevölkerung gegen die Ansiedlung der Han-Chinesen und gegen chinesische Behörden und chinesisches Militär?
Als Akt des Freiheitskampfes im Zuge des Selbstbestimmungsrechtes der Völker oder als terroristische Akte gegen Staatsorgane?
3. Haben ethnisch-kulturell-religiös gewachsene Völker nach Auffassung der Bundesregierung generell das Recht, notfalls auch mit Gewalt gegen ihre Zerstörung von innen oder von außen vorzugehen, oder gibt es in diesem Bereich Unterschiede, wie z.B. daß die Bundesregierung bestimmte Völker und Ethnien als weniger erhaltenswert erachtet als andere?
4. Ab wieviel Prozent fremdvölkischer Siedler bestehen seitens des Bundestages Bedenken bzgl der Erfüllung des Straftatbestandes des Völkermordes gemäß den Statuten der Vereinten Nationen, insbesondere Art. 6 der Charta der UN vom 17.04.1998?
Sehr geehrte Frau H.,
die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Menschenrechtslage in der Volksrepublik China, insbesondere auch in Tibet, mit großer Sorge. Hierzu zählen auch Berichte über das in Tibet eingeführte Internatssystem und seine Auswirkungen auf die Tibeter und Tibeterinnen sowie die tibetische Kultur. Deutschland und die Europäische Union (EU) fordern die Volksrepublik China nachdrücklich und regelmäßig auf, die Repressionen in Tibet zu beenden und die Menschenrechte der Tibeterinnen und Tibeter zu schützen. In Gesprächen mit der chinesischen Regierung nimmt dieses Thema eine wichtige Rolle ein. Die Bundesregierung steht hierzu auch mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Experten im Austausch.
Darüber hinaus hat Deutschland am 06.10.2020 im Namen von 39 Staaten im 3. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) eine Erklärung verlesen, in der China aufgefordert wird, Menschenrechte insbesondere in Xinjiang und Tibet zu achten und unabhängigen Beobachtern ungehinderten Zugang zu gewähren. Diese Forderung hält die Bundesregierung weiter aufrecht und hat sie in einer von Kanada verlesenen gemeinsamen Erklärung am 22.06.2021 sowie am 14.06.2022 im Menschenrechtsrat der VN im Rahmen einer von den Niederlanden verlesenen gemeinsamen Erklärung und im Kommuniqué der G7 Außenminister vom 14.05.2022 erneut bekräftigt. Zudem unterstützen wir auch Menschenrechtsprojekte zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Menschenrechtsverteidiger:innen in China.
Der Schutz der Menschenrechte ist und bleibt ein Kernelement der europäischen und deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung wird die Entwicklungen in der Volksrepublik China auch auf diesem Gebiet weiterhin genau verfolgen und sich gegenüber der chinesischen Seite, aber auch multilateral zusammen mit Partnern, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich