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Frage von daniel h. •

Frage an Roland Zielke von daniel h. bezüglich Innere Sicherheit

Wie stehen Sie zum Bundestrojaner und zu Online-Durchsuchungen? Sind die Daten der Bürger noch hinreichend geschützt?

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Schon das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das seit dem 01.01.2008 in kraft ist, ist verfassungsrechtlich umstritten, weil es jeden Bürger unter Generalverdacht stellt und "sicherheitshalber" sein Telefon- und Bewegungsprofil komplett speichert. Eine normale Hausdurchsuchung kann bei hinreichendem Verdacht gegen einen Bürger von einem Richter angeordnet werden. Danach kann sich dann der Ermittlungsbeamte natürlich auch die Festplatte des Computers ansehen. Die Online-Durchsuchung der Festplatte - etwa nach heimlicher Einschleusung eines "Bundestrojaners" - hat eine völlig andere Qualität:

1. Der Bürger merkt nichts davon. Dass er vielleicht später darüber informiert wird, er sei ausgeforscht worden, hilft ihm wenig. In jedem Fall ist mindestens bis dahin seine Menschenwürde angetastet. Denn die Daten auf der Platte erlauben Rückschlüsse auf seine Person und auf seinen persönlichen Bereich in einem Maße, wie das mit bisherigen Ermittlungsmethoden auch nicht entfernt möglich war. Dieser persönliche Bereich ist Teil der Würde des Menschen, die das Grundgesetz garantiert.

2. Ein Missbrauch der Online-Durchsuchung durch Ausweitung des betroffenen Personsenkreises auf Internetkontakte, etwa über Chat Rooms, oder auch durch Rasterfahndung (z.B. "alle, die eine bestimmte Internetseite aufgerufen haben") ist verlockend, weil ohne großen Aufwand machbar. Erst mal alles speichern, und dann schauen wir mal. Und es ist verlockend, all diese Daten dieser ausgeforschten Computer irgendwo abzuspeichern und aufzubewahren, rein prophylaktisch. Das stellt den Bürger unter Generalverdacht.

3. Das Argument, das sei doch alles halb so schlimm, weil die Polizei gar nicht genug Personal habe, um viele Festplatten oder riesige gespeicherte Datenmengen zu durchsuchen, ist nicht wirklich beruhigend. Und es mogelt sich an der verfassungsrechtlichen Problematik vorbei. Mein Fazit: Es müsste schon im Einzelfall eine gewaltige Bedrohung vorliegen, um eine solche Gefährdung unserer Grundrechte der freien, unüberwachten Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde zu rechtfertigen.

Mit Gefahrenabwehr und Terrorismusbekämpfung kann man grundsätzlich alles begründen, und man kann auch argumentieren, der Staat sei lieb und fair und werde seine Macht schon nicht mißbrauchen. Er wolle ja nur unser Bestes. Ich meine dagegen, wir sollten dafür sorgen, dass er erst gar nicht in Versuchung geführt werden kann. Ich lehne heimliche Online-Durchsuchungen durch staatliche Organe (und auch jede andere Instanz!) ab.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Zielke