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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Wilfried O. •

Wann wird die Privilegierung von Balkonkraftwerken im WEG aufgenommen?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

das Solarpaket 1 ist mittlerweile verabschiedet worden. Wann ist es dann endlich soweit, dass ein Balkonraftwerk als privilegierte Massnahme im WEG-Gesetz aufgenommen sein wird? Weil erst dann können Eigentümer wohl ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eine solche Steckersolaranlage montieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried O.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen, die Privilegierung von Balkonkraftwerken so schnell wie möglich einzuführen, teile ich. Balkonkraftwerke können unkompliziert durch Mieter oder Wohnungseigentümer installiert werden und so einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks im Strombereich leisten. 

Mieter bzw. Wohnungseigentümer sind bisher auf das Einverständnis der WEG angewiesen. Dies möchten wir als CDU/CSU-Fraktion ändern. Deshalb haben wir unseren eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau das fordert. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006905.pdf)

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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