Frage an Roderich Kiesewetter von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
am 13.08.2013 schrieb ich Sie über Ihre MdB-Mail als Abgeordneten Ihres Wahlkreises mit der früheren Garnison Ellwangen bzw.mit dem Einzugsbereich Ulm-Dornstadt an.
Es geht um Versorgungsausgleich für Berufssoldaten und Beamtenmit besonderer Altersgrenze.Diese werden mit „besonderer Altersgrenze“ früh pensioniert, weil sie nach Auffassung ihrer Dienstherren ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können.
In recht frühen Jahren zahlen die Ausgleichspflichtigen auf Grund der Berechnungsformel im Vergleich zu ihren "normalen" Kameraden/Kollegen mit allgemeiner Altersgrenze viel höhere Abschläge. Davon profitiert der Ex-Partner mit Erreichen des Rentenregelalter erheblich später. Begründet wird das mit dem „Solidaritätsprinzip“, die Versichertengemeinschaft darf durch geschiedene Ehen nicht belastet werden. Das Neue Recht hat nochmal draufgelegt: Ein Bediensteter A 11 wird gegenüber seiner Ehefrau A 14 dem Grunde nach leistungspflichtig.
In erster Linie nicht zum Nutzen der Anspruchsberechtigten. Der EP 14 erwirtschaftete Jahr 2008 einen Überschuß von 11,5 Mio EUR. Das „Solidaritätsprinzip“ mutiert zur Finanzspritze von Versorgungsträgern und Haushalten. Der Überschuß im EP 14 hätte 2008 gereicht, den Leistungsverpflichteten eine 25% ige Reduzierung ihrer Leistungen zu gewähren.
Zuverdienstgrenzen nach Soldaten-/Beamtenversorgungsrecht und keine Möglichkeit mehr Rentenanwartschaften aufzubauen, benachteiligen den betroffenen Personenkreis weiter.
Besonders schlimm sind untere Gehaltsstufen betroffen, vor allem ehemalige Angehörige der NVA. Einige fallen sogar unter HartzIV.
Der DBwV fordert seit Jahren Abhilfe. Zum Beispiel durch Abzug erst mit Überschreiten der allgemeinen Altersgrenze. Auch der generelle Wegfall der Zuverdienstgrenzen wäre sinnvoll: Ein Anachronismus, der qualifizierte Arbeitskräfte vom Markt ausschließt.
Was denken Sie konkret darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen. Bei diesen Themen kenne ich mich leider nicht aus. Ich empfehle Ihnen, daß Sie sich an den Wehrbeauftragten wenden, der absolut fit in diesen Fragen ist
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Telefon: +49 (0)30 227 38 100
Telefax: +49 (0)30 227 38 283
wehrbeauftragter@bundestag.de
oder auch an Ihren Steuerberater, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen intensiv kennt.
Von Hinzuverdienstgrenzen halte ich nichts, Leistung muss sich lohnen, außerdem profitiert der Staat durch Steuereinnahmen durch höhere Verdienste.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter