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Robert Kosin
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Frage von Thorsten W. •

Mich interessiert Ihr Meinung zu folgenden Fragen/Themen und ob Sie hier Änderungen planen: Kostensteigerungen bei Grundsteuer und Gesundheit, Nachtflugverbot, ungerechte Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer

Guten Tag,

mich interessiert Ihr Meinung zu folgenden Fragen/Themen und ob Sie hier Änderungen planen:

1.Teils exorbitante Steigerung der Grundsteuer. Bsp. in Berlin, unbebauter Garten: rd. 2200% Steigerung! Alt: 62,24€, neu: 1494,88€/Jahr!

2.Ein Gesetz der Gesundheitsministerin Ursula Schmidt ermöglicht das Aufkaufen von Arztpraxen durch sog. Investoren ohne medizinische Expertise. Der Patient wird zum Geschäftsobjekt. Die Kosten steigen.

3.Durchsetzung eines echten Nachtflugverbots und Einhaltung der durch die Fluglärmkommission beschlossenen BER- Flugrouten.

4.Änderung der Erbschaftssteuer: Warum werden 300 Wohnungen steuerfrei vererbt, während für ein paar Wohnungen eine satte Erbschaftssteuer fällig wird, die auf die Miete wird oder es wird an Investoren verkauft. Es gibt Dienstleister, die den temp. Zukauf billiger Wohnungen in der EU, z.B. Rumänien organisieren um 300 zu erreichen.

5.Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Superreiche.

Viele Grüße

Thorsten W.

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Antwort von
Die Linke

Zu 1.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer war verfassungswidrig und ungerecht, da sie auf Grundstückswerten von 1964 bzw. 1935 (!) basierte. Diese Werte haben offensichtlich nicht mehr viel mit den heutigen Werten zu tun: Was vor knapp hundert Jahren eine attraktive Wohnlage war, wird es heute häufig nicht mehr sein und umgekehrt. Die Reform der Grundsteuer (im Bundesmodell) orientiert sich am heutigen Wert der Grundstücke und Immobilien und führt notwendigerweise zu steuerlichen Mehrbelastungen für einige und zu Entlastungen für andere. Dies finden wir als Linke auch grundsätzlich richtig. Weitere Erläuterungen finden Sie unter https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/die-deutsche-grundsteuer-reform-sachliche-debatte-statt-panikmache/.

Wir fordern eine Reform der Grundsteuer, die sich am Verkehrswert des Grundstücks orientiert und nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden darf. Wenn die Vermögensteuer eingeführt ist, wird die Grundsteuer überarbeitet. Die Grundsteuer darf nicht mehr als Teil der Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden. 

Zu 2.

Ich habe dazu bereits Ende letzten Jahres einen Artikel unter dem Titel "Gesundheit als Spekulationsobjekt? Über den Ankauf von Arztpraxen durch private Investoren" geschrieben (siehe: https://kurzlinks.de/zf2s), aus dem ich gerne zitiere: "Die Gesundheitsversorgung muss frei von übergeordneten wirtschaftlichen Interessen eines Investors sein. Die Profitorientierung geht zulasten der Patienten. Der Zugang zu Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht."

Dem Trend, dass Arztpraxen durch Investoren aufgekauft werden, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Gesundheit ist keine Ware!

Zu 3.

Um die Anwohner*innen im direkten Umfeld des BER und in den Einflugschneisen vor unnötigem Lärm noch besser zu schützen, braucht es zum einen ein konsequentes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr und zum anderen die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten sowie das volle Ausnutzen der Startbahnen (keine Intersection-Starts).

Zu 4.

Es ist inakzeptabel, dass Milliardenvermögen nahezu steuerfrei verschenkt oder vererbt werden können. Superreiche nutzen die politisch gewollten Steuerschlupflöcher aus und werden so immer reicher. Diese Lücken müssen endlich geschlossen werden. Die Privilegien für Milliardenerben gehören abgeschafft. Es braucht einen kompletten Steuersystemwechsel, welcher Milliardenvermögen angemessen besteuert.

Zu 5.

Das Grundgesetz sieht eine Vermögensteuer vor, die seit 1997 jedoch nicht mehr erhoben wird. Wir setzen uns für ihre Wiedereinführung ein und werden dabei von Gewerkschaften und Sozialverbänden unterstützt. Ziel ist es, das Vermögen der Superreichen gezielt abzuschöpfen.

Die Einnahmen aus der Vermögensteuer fließen an die Länder und Kommunen, wo sie dringend benötigt werden: für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, die Sanierung maroder Kitas und Schulen sowie für zusätzliche Erzieher*innen und Lehrkräfte.

Wir schlagen einen gestaffelten Steuersatz vor: Ab einer Million Euro 1 Prozent jährlich, ab 50 Millionen 5 Prozent und über einer Milliarde 12 Prozent pro Jahr. Bei der Berechnung des Vermögens werden Schulden abgezogen. Wenn jemand einen Kredit für den Kauf eines Eigenheims aufgenommen hat, werden diese Schulden selbstverständlich berücksichtigt. Der Freibetrag gilt pro Person. Insgesamt wären etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland betroffen – die reichsten Mitglieder unserer Gesellschaft.