Frage an Robert Heinemann von Torsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heinemann,
wie kann es sein, dass die CDU im Jahr 2006, gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Bevölkerung, die 2004 mit 66% eine Wahlrechtsänderung durchgesetzt hatte, das Wahlrecht wiederum ändert? Ich halte das für eine Unverschämtheit gegenüber Hamburg und der gesamten Demokratie. Auch jetzt wird die CDU das Abstimmungsergebnis nicht aus eigener Überzeugung respektieren, sondern nur, weil Ihr Koalitionspartner, die GAL, einer erneuten Änderung nicht zustimmen wird.
Wie rechtfertigen Sie Ihr Verhalten gegenüber Hamburg, Deutschland und der Demokratie?
T. Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
wie das Hamburgische Verfassungsgericht festgestellt hat, verstieß das per Volksentscheid durchgesetzte Wahlrecht in einem wichtigen Punkt gegen die Verfassung. Auch die von uns vorgenommene erste Änderung konnte dies noch nicht heilen, so dass eine weitere Änderung des Wahlrechtes notwendig war.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Behauptungen geht es daher beim derzeitigen Volksbegehren nicht darum, das "alte" Wahlrecht zurück zu holen. Vielmehr steht ein geänderter Entwurf zur Debatte.
In dem nunmehr dem Volk vorliegenden Entwurf soll dabei u.a. die Parteienstimme abgeschafft werden, obwohl sich die Hamburger Wählerinnen und Wähler bei der Bürgerschaftswahl 2008 ganz überwiegend bei freier Auswahl für die Parteienstimme und gegen das Kumulieren und Panaschieren bei einzelnen Kandidaten entschieden haben. Offenbar möchten die Initiatoren des Volksbegehrens diesen Volkswillen bewusst missachten.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinemann, MdHB