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Frage von Oliver T. •

Frage an Robert Heinemann von Oliver T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heinemann,

Vielen Dank! Ich weiß, dass ich in einem Rechtsstaat lebe und ich will diesen verteidigen - auch gegen Angriffe, die aus unerwarteter Richtung kommen. Die Grundrechte sind Bestandteil unseres Grundgesetzes. Darf man Ihrer Meinung nach pauschal die Post von Bürgern öffnen, die in einem bestimmten - meinem - Stadtteil wohnen, oder nicht?

Geruchsproben zu nehmen, ist eine Erfindung der Stasi, aber - Sie haben vollkommen recht - das geschah unter Leitung der Bundesanwaltschaft.

"Stasi 2.0" ist ein in den Medien häufig benutzter Begriff ist (z. B. Lexikoneintrag zu Wolfgang Schäuble: http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sch%C3%A4uble ), um die Vorschläge von Herrn Dr. Wolfgang Schäuble zur Verfassungsänderung auf den Punkt zu bringen. So habe ich diesen Begriff ebenfalls benutzt.

Sie haben recht, dass nicht die Hamburger Polizei die Bundeswehr zur Überwachung von Demonstrationsteilnehmern angefordert hat. Trotzdem können Sie doch eine Meinung dazu haben? Verharmlose ich, da ich gegen den Einsatz von Stasi-Methoden bin, die Stasi und habe keine Ahnung? Sie waren 1989 15 Jahre alt, haben Sie mir diesbezüglich Wissen oder persönliche Erfahrung voraus?

Kleiner Exkurs zu Ihrer Unterstellung:
Ich bin gegen Gewalt und setze selbstverständlich keine ein. Ich bin für das Gewaltmonopol des Staates. Wenn ich friedlich dagegen demonstriere, dass die Polizei unter Führung der Generalbundesanwaltschaft Gesetze so auslegt, wie es deutsche Gerichte nicht auslegen, so ist das also "pubertierende Gewaltbereitschaft"? Sie stempeln mich hier als Raketenwerfer ab, wie kommen Sie dazu? Ich sprach von polizeilicher Einschüchterung: Erst schlagen, dann fragen. Da traue ich mich einfach nicht mehr auf die Straße. Und das *ist* eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit.

Wie ist nun Ihre Meinung zum Vorschlag zur Änderung, ja zur bewussten Übertretung, der Verfassung Ihres Parteikollegen Dr. Wolfgang Schäuble? Sprechen Sie!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Theunissen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Theunissen,

ich kann die Maßnahmen der Generalbundesanwaltschaft nicht seriös beurteilen, da mir nicht die Informationen vorliegen, auf deren Grundlage die Generalbundesanwaltschaft ihre Entscheidungen getroffen hat.

Ich bin aber ein sehr freiheitsliebender Mensch und habe und hatte daher - auf Grundlage dessen, was ich in den Medien lesen konnte - bei einigen der von Ihnen geschilderten Maßnahmen das Gefühl, dass die getroffenen Maßnahmen nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zur Bedrohungslage standen. Das Urteil des BGH zeigt aber, dass der Rechtsstaat auch hier funktioniert - anders übrigens als in der DDR.

Ich habe Ihnen darüber hinaus nicht unterstellt, dass Sie ein "Raketenwerfer" sind, sondern nur deutlich gemacht, dass die Polizei vor eine extrem schwierige Situation gestellt wird, wenn gewaltbereite Chaoten das Demonstrationsrecht und unschuldige Bürger als Schutzschild missbrauchen. Dass angesichts des seit Jahren bekannten Katz-und-Maus-Spiels die Polizei dann eher früher und entschiedener einschreitet, kann ich völlig nachvollziehen und halte ich auch für richtig.

Um ein ganz anderes Thema geht es bei den Vorschlägen von Wolfgang Schäuble: Hier geht es darum, wie wir mit der bestehenden Terrorgefahr in Deutschland umgehen. Als Nicht-Fachmann und Nicht-Jurist kann ich viele der Vorschläge des Innenministers nachvollziehen - allerdings bleibt es Aufgabe der Politik und ggf. des Bundesverfassungsgerichtes, sorgsam zwischen Freiheit und Sicherheit eine Balance zu finden (wobei für mich Sicherheit eine nicht unwesentliche Grundbedingung für Freiheit ist).

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion